Konsequenzen aus der Anwendung der Foreign Subsidies Regulation
Seit über zwei Jahren findet die Verordnung (EU) 2022/2560 zur Kontrolle drittstaatlicher Subventionen (Foreign Subsidies Regulation – „FSR“) nun Anwendung. Ziel der FSR ist es, Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Binnenmarkt infolge drittstaatlicher Subventionen zu verhindern. Dazu sieht die FSR Notifizierungspflichten für M&A-Transaktionen und öffentliche Vergabeverfahren sowie die Möglichkeit von Ex-officio-Verfahren vor. Ob für Ihre M&A-Transaktion eine Notifizierungspflicht besteht, können Sie mit unserem „FSR-Checker“ prüfen.
Entscheidungspraxis
Mit inzwischen mehr als 200 notifizierten M&A-Transaktionen sowie über 2.000 Erklärungen und Notifizierungen im Zusammenhang mit öffentlichen Vergabeverfahren erhöht die FSR die regulatorischen Anforderungen für deutlich mehr (auch europäische) Unternehmen als noch im Gesetzgebungsverfahren angenommen. Trotz der hohen Fallzahlen wurden bisher lediglich zwei Transaktionen einer eingehenden Prüfung in Phase 2 unterzogen: Emirates Telecommunications Group/PPF Telekom Group und ADNOC/Covestro. Beide Fälle wurden unter Auflagen freigegeben. Drei M&A-Transaktionen und mehrere Angebote in Vergabeverfahren wurden jedoch während der Prüfung aufgegeben. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission von Amts wegen eine eingehende Prüfung gegen das chinesische, staatlich kontrollierte Unternehmen Nuctech eingeleitet.
In der bisher einzigen veröffentlichten Entscheidung Emirates Telecommunications Group/PPF Telekom Group (Noerr Insights) wurde die Orientierung der FSR am EU-Beihilferecht deutlich: Die Europäische Kommission wertete Ausnahmen vom allgemeinen Insolvenzrecht der Vereinigten Arabischen Emirate – unter Bezugnahme auf ihre Mitteilung zu staatlichen Beihilfen – als unbegrenzte staatliche Garantie. Auch die Prüfung ADNOC/Covestro bezog sich dem Vernehmen nach maßgeblich auf Ausnahmen vom nationalen Insolvenzrecht – sie mussten jeweils aufgegeben werden. Während Emirates Telecommunications Group darüber hinaus jede zukünftige Finanzierung der europäischen Aktivitäten untersagt wurde, musste sich ADNOC verpflichten, Wettbewerbern Zugang zu den Patenten von Covestro einzuräumen.
Weitere Konkretisierungen und erste Überprüfung der FSR
Die Generaldirektion Wettbewerb aktualisiert die Q&As auf ihrer Webseite fortlaufend um praxisrelevante Fragen. Die Europäische Kommission hat inzwischen auch ihre Leitlinien zur FSR veröffentlicht. Zwar besitzen diese keinen Gesetzescharakter, bieten als sogenanntes „Soft Law“ jedoch wichtige Klarstellungen für die praktische Anwendung der FSR. Dennoch verbleibt für Unternehmen eine gewisse Rechtsunsicherheit – insbesondere im Hinblick auf die weitreichenden Call-in-Rechte der Kommission sowie die Regelungen zur Quersubventionierung (Noerr Insights).
Bis Juli 2026 wird zudem erstmals – und danach alle drei Jahre – die Anwendungspraxis der FSR auf den Prüfstand gestellt. Eine öffentliche Konsultation zeigt, dass unter anderem der materielle Prüfungsmaßstab nicht ausreichend klar und vorhersehbar ist. Das Ergebnis der Überprüfung wird den Gesetzgebungsorganen der EU vorgelegt, sodass eine daran anschließende Überarbeitung der FSR denkbar ist.
Anpassungsbedarf bestünde auch bei den formellen Kriterien: Um die eigene M&A Readiness zu gewährleisten, müssen Unternehmen ein umfassendes Reporting jeglicher drittstaatlicher Zuwendungen und Geschäfte mit staatlich kontrollierten Unternehmen aufsetzen. Der damit verbundene bürokratische Aufwand für eine Vielzahl an Unternehmen, insbesondere Private-Equity-Gesellschaften, steht nicht im Verhältnis zu den nur sehr wenigen problematischen Transaktionen.
Dieser Artikel ist Teil des Competition Outlook 2026. Alle Artikel des Competition Outlooks finden Sie hier.
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