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Weitere Verschärfung der Sanktionen gegen Russland und Belarus

11.03.2022

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union sind am 09.03.2022 weitere Verschärfungen der bestehenden Sanktionen gegen Russland und Belarus in Kraft getreten. Die EU setzt damit ihre Ankündigung um, die Maßnahmen angesichts der andauernden Aggression gegen die Ukraine fortzuführen und zu verstärken und gleicht die Sanktionsregime gegen Russland und Belarus einander an.

Dabei wurden wiederum die drei Ausgangsverordnungen (Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen gegen Russland, Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über Maßnahmen angesichts der Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine, sowie Verordnung (EU) 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus) geändert, im Wesentlichen wurden weitere Personen in die personenbezogenen Sanktionen aufgenommen und insbesondere die kapitalmarktbezogenen Sanktionen für Belarus ausgeweitet.

Unter anderem wurden folgende restriktive Maßnahmen eingeführt:

Erweiterung güter- und kapitalmarktbezogener Sanktionen

Mit Blick auf Russland neu hinzugekommen ist ein Verkaufs-, Liefer-, Weitergabe- und Ausfuhrverbot für in der Verordnung näher bestimmte Güter und Technologien der Seeschifffahrt (Art. 3f der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 n.F.), zudem ist das Russische Schiffsregister nunmehr als eines der staatseigenen Unternehmen gelistet, für die Finanzierungsbeschränkungen in Kraft sind.

Das Handelsverbot mit Blick auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente unter anderem der russischen Zentralbank wir erweitert um ein Verbot von Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Reserven und Vermögenswerten der russischen Zentralbank (Art. 5a Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 n.F.).

Ein identisches Verbot wurde für Reserven und Vermögenswerte der belarussischen Zentralbank eingeführt (Art. 1ja der Verordnung (EU) 765/2006 n.F.). Mit Blick auf Belarus ist es darüber hinaus nun verboten, öffentliche Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Handel mit oder Investitionen in Belarus bereitzustellen (Art. 1t der Verordnung (EU) 765/2006 n.F.) und hohe Einlagen belarussischer Staatsangehöriger oder in Belarus ansässiger natürlicher oder juristischer Personen entgegenzunehmen (Art. 1u der Verordnung (EU) 765/2006 n.F.) sowie – mit Ausnahme von EU-Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen, die zum Aufenthalt in einem Mitgliedstaat berechtigt sind – der Verkauf von auf Euro lautende übertragbare Wertpapieren an belarussische Staatsangehörige oder in Belarus ansässige natürliche oder juristische Personen (Art. 1y der Verordnung (EU) 765/2006 n.F.).

Wie auch für Russland ist nunmehr der Verkauf oder die Lieferung von Euro-Banknoten an natürliche und juristische Personen in Belarus verboten (Art. 1za der Verordnung (EU) 765/2006 n.F.). Schließlich wurden auch drei belarussische Banken in den Ausschluss vom SWIFT-System einbezogen: Ab dem 20.03.2022 ist es verboten, für die Banken Belagroprombank, Bank Dabrabyt und Entwicklungsbank der Republik Belarus oder von diesen zu mindestens 50 % gehaltenen Unternehmen spezialisierte Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr, die für den Austausch von Finanzdaten verwendet werden, zu erbringen (Art. 1zb der Verordnung (EU) 765/2006 n.F.).

Personenbezogenen Sanktionen

Die Liste der Personen, für die die personenbezogenen Finanz- und Reisebeschränkungen gelten, wurde um 160 Einträge erweitert. Bei den nun gelisteten Personen handelt es sich um Oligarchen, Geschäftsleute sowie Mitglieder des Russischen Föderationsrats. Für aus einer geschäftlichen Perspektive besonders relevant erscheint die Listung der Personen Alexander Semenovich VINOKUROV, Andrey Igorevich MELNICHENKO (steht im Zusammenhang mit den Unternehmen EuroChem und SUEK), Dmitry Alexandrovich PUMPYANSKY (steht im Zusammenhang mit der Sinara Unternehmensgruppe), Dmitry Arkadievich MAZEPIN (steht im Zusammenhang mit dem Unternehmen Uralchem), Vadim Nikolaevich MOSHKOVICH (steht im Zusammenhang mit dem Unternehmen Rusagro) (siehe auch Konsolidierte Liste der sanktionierten Unternehmen und Personen).