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Zweites Finanz­markt­novellierungs­gesetz

15.03.2017

Nachdem der Bundesrat bereits am 10. Februar 2017 seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz ‑ 2. FiMaNoG) verabschiedet hat (vgl. Noerr Newsletter Ausgabe Februar 2017), fand am 8. März 2017 im Finanzausschuss des Bundestags eine Sachverständigenanhörung zum Entwurf statt. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung eines standardisierten Produktinformationsblattes und das Ersetzen des bisherigen Anleger-Beratungsprotokolls durch eine Geeignetheitserklärung fanden laut der Meldung des Bundestags zur Sachverständigenanhörung geteiltes Echo. Der Verbraucherzentrale Bundesverband schlug einen radikalen Systemwechsel in der Anlageberatung nach einer Übergangszeit von fünf Jahren vor: weg von der heute üblichen Provisionsberatung und hin zu einer unabhängigen Anlagenberatung.

Schriftliche Stellungnahmen der Sachverständigen

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