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Überblick Finanzhilfen Bund und Länder

21.07.2020

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie für Unternehmen abzumildern, sind zahlreiche Finanzhilfen auf Bundes- und Landesebene aufgelegt und weitgehend umgesetzt worden. So wurden mittlerweile unter anderem die Überbrückungshilfe zur finanziellen Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen und das Konjunkturpaket der Bundesregierung in einem Umfang von EUR 130 Mrd. beschlossen.

 

Die Finanzhilfen umfassen insbesondere:

 

KfW-Sonderprogramm 2020

  • KfW-Unternehmerkredit zur Besicherung von Hausbank-Krediten (Risikoübernahme bis zu 80 % Risiko, KMU 90 %)
  • ERP-Gründerkredit zur Besicherung von Hausbank-Krediten (Risikoübernahme bis zu 80 % Risiko, KMU 90 %)
  • Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung unter Beteiligung der KfW als Konsortialpartner (Risikoübernahme bis zu 80 %, 50 % Gesamtverschuldung)
  • KfW-Schnellkredit 2020 zur Besicherung von Hausbank-Krediten (Risikoübernahme bis zu 100 % Risiko, max. EUR 800.000)

Bürgschaftsprogramme

  • Bürgschaften der Bürgschaftsbanken auf Landesebene zur Besicherung von Hausbank-Krediten durch die Bürgschaftsbanken (Risikoübernahme bis zu 90% Risiko und EUR 2,5 Mio. Bürgschaftsobergrenze)
  • Parallele Bund-Landes-Bürgschaften (Großbürgschaftsprogramme), zur Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept (Risikoübernahmen bis zu 90%)    

Überbrückungshilfe des Bundes

  • Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen grundsätzlich mit einer maximalen Förderung von insgesamt EUR 150.000 für drei Monate (Juni, Juli und August) (EUR 50.000 monatlich)

Konjunkturpaket der Bundesregierung

  • Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Volumen von EUR 130 Mrd. mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu sichern und die deutsche Wirtschaft schnell aus der Krise zu führen

Corona-Soforthilfe

  • Corona-Soforthilfe des Bundes für kleine Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler und Landwirte in Form von Liquiditätszuschüssen (im Einzelfall bis EUR 15.000, Umfang bis zu EUR 50 Mrd.)
  • Corona-Soforthilfe auf Länderebene für kleine Unternehmen (z.T. auch Unternehmen bis zu 250, z.B. im Freistaat Bayern), Soloselbständige, Freiberufler und Landwirte (im Einzelfall bis EUR 60.000)

Schutzschirm für Lieferantenkredite

  • Der Bund gewährt eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu EUR 30 Mrd.

Stabilisierungsfonds auf Länderebene

    • In einigen Bundesländern (z.B. Freistaat Bayern, Freistaat Sachsen) sind Fonds vorgesehen, um bereits entstandene und noch zu erwartenden wirtschaftlichen Schäden aufgrund der COVID-19-Pandemie abzuwenden
    • So dient die Errichtung des BayernFonds der Stabilisierung von Unternehmen im Freistaat Bayern durch Übernahme von Garantien und Rekapitalisierungsmaßnahmen
    Darüber hinaus hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats die Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds („WSF“) beschlossen. Dieser soll Garantien übernehmen, Kredite aufnehmen sowie auch Eigenkapitalbeteiligungen eingehen können (weiterführende Informatonen zum WSF finden Sie hier). Die Genehmigung des WSF durch die Europäischen Kommission („Kommission“) erfolgte am 08.07.2020 (weiterführende Informationen zur Genehmigung des WSF finden Sie hier). Unterstützungsmaßnahmen aus dem WSF können bereits über PwC hier beantragt werden.

     

    Um Start-ups und junge Wachstumsunternehmen in der Corona Krise zu unterstützen, hat die Bundesregierung mittlerweile ein EUR 2 Mrd.-Maßnahmenpaket aufgesetzt. Das Maßnahmenpaket basiert auf zwei Säulen. Bei der Säule 1 handelt es sich um die sog. Corona-Matching-Fazilität („CMF“), die Säule 2 ist für Start-ups und kleine Mittelständler geschaffen worden. Über die CMF werden auf einer ersten Stufe die bestehenden Ko-operationen mit den Dachfonds (KfW Capital und Europäischer Investitionsfond) genutzt, um die öffentlichen Mittel den Start-ups schnell zur Verfügung zu stellen. Mitte Mai 2020 wurden die Fördervoraussetzungen für die Inanspruchnahme der CMF finalisiert und das Antragsverfahren wurde gestartet. Seit dem 08.06.2020 stellt die KfW Bankengruppe den Landesförderinstituten Globaldarlehen mit Haftungsfreistellungen zur Finanzierung von Start-ups ohne Zugang zur Säule 1 und kleinen Mittelständlern zur Verfügung. Mit diesen Mitteln können die Landesförderinstitute länderspezifische Förderprogramme refinanzieren. Je nach Programm kann es sich dabei um Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierungen handeln (weiterführende Informationen zu den staatlichen Fördermaßnahmen für Start-ups finden Sie hier).

     

    Für Start-ups und kleine Mittelständler, die keinen Zugang über die CMF haben, werden alternative Wege zur Sicherstellung ihrer Finanzierungen eröffnet. Hierzu wird es eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern über die Landesförderbanken geben. Noch in diesem Mai sollen die ersten Auszahlungen der CMF auf Grundlage der Säule 1 erfolgen. Auszahlungen auf Grundlage der Säule 2 werden voraussichtlich im Juni erfolgen (weiterführende Informationen finden Sie hier).

     

    Die Finanzhilfen sind abgestimmt mit dem von der Kommission am 19.03.2020 verabschiedeten „Befristeten Rahmen“ für staatliche Beihilfemaßnahmen (geändert am 03.04.2020, 08.05.2020 und 29.06.2020). Alle nationalen Notprogramme, die in den Anwendungsbereich des Befristeten Rahmens fallen, müssen den Bedingungen dieses Beihilferahmens entsprechen, wenn individuelle Genehmigungen der Kommission und entsprechende zeitliche Verzögerungen vermieden werden sollen (weiterführende Informationen finden Sie hier). Die Kommission hat die Fördermaßnahmen des Bundes bereits im März 2020 weitgehend genehmigt.

     

    Die europäischen Staats- und Regierungschefs haben sich zudem am 21.07.2020 auf ein von der Kommission vorgeschlagenes umfassendes Aufbauprogramm namens Next Generation EU von insgesamt EUR 750 Mrd. für die wirtschaftliche Erholung Europas nach der Corona-Krise geeinigt. Danach sollen EUR 390 Mrd. als nicht rückzahlbare Zuwendungen und EUR 360 Mrd. als Kredite an EU-Mitgliedsländer fließen. Informationen über die nationale rechtliche Ausgestaltung und Rahmen, innerhalb derer die Kredite und Zuwendungen im Rahmen des Hilfspakets ausgegeben werden, dürfen in Kürze erwartet werden. 

     

    Eine ausführliche Darstellung finden Sie hier.

     

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