Erfolg im Eilverfahren mit Noerr – MOIA darf Hamburger Ridepooling-Flotte auf bis zu 1.000 Fahrzeuge vergrößern

03.07.2019

Die Kanzlei Noerr hat den Ridepooling-Anbieter MOIA erfolgreich in einem Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Hamburg vertreten. Damit steht fest, dass die Volkswagen-Tochter ihre Hamburger Testflotte zunächst auf 500 Fahrzeuge und nach erfolgreicher Evaluierung ab 01.01.2021 auf bis zu 1.000 Fahrzeuge vergrößern darf (5 K 4390/18).

Im letzten Jahr hat die Freie und Hansestadt Hamburg zu Erprobungszwecken den Einsatz von bis zu 1.000 Fahrzeugen im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2022 genehmigt. Gegen diese Genehmigung war ein Taxiunternehmer mit einem Eilantrag vorgegangen, der jetzt vom Oberverwaltungsgericht mit einem unanfechtbaren Beschluss zurückgewiesen wurde. Der Entscheidung vorausgegangen war ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg, den das Oberlandesgericht abgeändert hat. Die Vorinstanz hatte entschieden, dass bis zur einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren lediglich 200 Fahrzeuge eingesetzt werden dürfen.

Ihre Entscheidung begründet das Oberverwaltungsgericht damit, dass die MOIA zu Erprobungszwecken erteilte Genehmigung den Antragsteller nicht in eigenen Rechten verletze. Insbesondere könne sich der Antragsteller nicht auf die durch Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit stützen, da sie keinen Schutz vor Konkurrenz gewähre. „In der Begründung seines Beschlusses schließt sich das Oberverwaltungsgericht damit vollständig unserer rechtlichen Würdigung an“, stellt Associated Partner Christian Mayer fest, der für MOIA alle Verwaltungsstreitverfahren führt. Nach seiner Einschätzung handelt es sich um einen wichtigen Beschluss mit weitreichender rechtlicher und tatsächlicher Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus. „Wir sind sehr froh, dass wir für MOIA diesen wichtigen Erfolg erzielen konnten und damit sicherstellen, dass das neue umweltfreundliche Verkehrsangebot in Hamburg wie geplant erprobt werden kann“, kommentiert Associated Partner Felix Muhl den gestrigen Beschluss.

Das Eilverfahren gegen die Hamburger Genehmigung von MOIA ist damit abgeschlossen. Beim Verwaltungsgericht Hamburg ist weiterhin das Klageverfahren des Antragstellers gegen die MOIA erteilte Genehmigung anhängig (5 K 4390/18).

Berater MOIA: Noerr LLP

 

Christian A. Mayer (Regulatory, München), Dr. Felix Muhl (Digital Business, Hamburg), Dr. Peter Bachmann (Regulatory, München, gemeinsame Federführung)

 

Associates: Hendrik Schlutt (Regulatory, Dresden), Ines Coenen (Regulatory, München)

MOIA Inhouse: Dr. Tim Jonas Haack (Leiter Recht & Compliance), Dr. Ingmar Dathe (Legal Counsel)

Presse-Team


Regulierung & Governmental Affairs
Digital Business

Share