EU verhängt zweites, drittes und viertes Sanktionspaket gegen Russland in der Ukraine-Krise
Die EU hat als Reaktion auf die andauernde, großflächige Invasion der Ukraine durch Russland weitere Sanktionen erlassen. Sie beschränken insbesondere die Bezugsmöglichkeiten Russlands für bestimmte Güter und wirken sich empfindlich auf den Finanzfluss zugunsten des Staates und einzelner Personen aus.
Damit setzt die EU die Sanktionen vom 23.02.2022 fort und verschärft sie: Nach der russischen Anerkennung der ukrainischen Gebiete Donzek und Luhansk als unabhängige Gebietseinheiten, wurden bereits personen- und warenbezogene Sanktionsmaßnahmen erlassen. Zudem wurde Russlands Zugang zu den Kapital- und Finanzmärkten der EU eingeschränkt.
Zweites Sanktionspaket vom 25./26.02.2022
Nach dem Beginn der militärischen Aggressionen Russlands gegen die Ukraine am 24.02.2022 einigte sich die EU in einem zweiten Maßnahmenpaket auf weitere Sanktionen, um Druck auf das Land und seine Wirtschaft auszuüben. Diese betreffen den Finanz-,Verteidigungs-, Energie- und Transportsektor, aber auch Präsident Wladimir Putin und seinen Außenminister Sergej Lawrow persönlich. Die entsprechenden Verordnungen (hier und hier) traten am 25./26.02.2022 in Kraft und enthalten folgende Maßnahmen:
Sanktionen im Finanzsektor
Die bereits bestehenden finanziellen Sanktionen werden verschärft, um Russland von den wichtigsten Kapitalmärkten abzuschneiden. Neu hinzugekommen sind u.a. Verbote des Handels und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten von Kreditinstituten und anderen Unternehmen, die sich unter öffentlicher Kontrolle befinden und der Annahme von hohen Einlagen russischer Staatsangehöriger oder in Russland ansässiger natürlicher oder juristischer Personen (Art. 5 und 5a n.F.).
Warenbezogene Sanktionen
Das Ausfuhrverbot für Dual-Use-Güter wurde verschärft und ist nicht mehr abhängig von einer militärischen Verwendungsabsicht, Art. 2 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 n.F.
Es ist zudem verboten, Güter und Technologien an Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder sie dorthin auszuführen, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten (Art. 2a Verordnung (EU) Nr. 833/2014 n.F. mit neuem Anhang VII).
Warenbezogene Beschränkung bestehen nunmehr zudem für den Verkauf, die Lieferung, das Verbringen oder die Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien der Ölraffinerie sowie Einschränkungen von Dienstleistungen in diesem Bereich (Art. 3b Verordnung (EU) Nr. 833/2014 n.F. mit neuem Anhang X).
Hinzu kommt ein Ausfuhrverbot für Güter, Technologien und Dienstleistungen in der Luft- und Raumfahrtindustrie (Art. 3c Verordnung (EU) Nr. 833/2014 n.F. mit neuem Anhang XI)
Personenbezogene Sanktionen
Das zweite Sanktionspaket erweitert zudem die Liste der Personen, gegen die Reise- und Finanzsanktionen greifen. Unter den Neugelisteten befinden sich auch der russische Präsident Vladimir Putin und der russische Außenminister Sergey Lawrow (erweiterter Anhang zur Verordnung (EU) Nr. 269/2014 n.F.).
Drittes Sanktionspaket vom 27.02.2022
Unmittelbar nach dem Erlass des zweiten Sanktionspakets berieten die EU-Staaten bereits über ein drittes Sanktionspaket gegen Russland, dessen Maßnahmen teilweise schon am 28.02.2022 in Kraft getreten sind.
Mit der Verordnung vom 28.02.2022 hat die EU ihren Luftraum für Flugzeuge russischer Luftfahrtunternehmen sowie von natürlichen oder juristischen Personen in Russland geschlossen (Art. 3d der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 n.F.).und weitere Sanktionen gegen die russische Zentralbank, insbesondere eine Blockade ihrer internationalen Reserven beschlossen (Art. 5a Abs. 4 bis 6 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 n.F.).
Absehbar ist zudem die gezielte Einschränkung des Zugangs russischer Banken zu dem internationalen Banken-Zahlungsnetzwerks SWIFT – ein Rechtsakt zur genauen Ausgestaltung dieser Maßnahme ist aktuell noch nicht verfügbar.
Viertes Sanktionspaket vom 28.02.2022
Schließlich erließen die EU-Staaten noch am 28.02.2022 ein viertes Sanktionspaket (weitere Informationen hier und hier), mit dem weitere Personen, v.a. Oligarchen und Geschäftsleute aus dem Energiesektor auf die Sanktionsliste aufgenommen wurden.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Ukraine-Russia Crisis Center
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