Katja Steinthaler
Rechtsanwältin, Associated Partner

Katja Steinthaler berät ausländische und lokale Mandanten in Fragen des gewerblichen Rechtsschutz (IP). Katja Steinthalers Spezialgebiet sind IP-getriebene Transaktionen und die strategische Beratung bei der Übertragung und Umstrukturierung von IP-Portfolios, Know-How-Schutz und bei der Besicherung von IP-Rechten. Darüber hinaus verfügt Katja Steinthaler über umfassende Erfahrung in der Verhandlung und Durchsetzung von Lizenzverträgen und anderen kommerziellen Verträgen mit IP-Bezug, wie etwa Merchandising- und Sponsoringverträgen. Zu Katja Steinthalers Expertise gehören Fragen des Lauterkeits-, Kennzeichen-, Domain- und Urheberrechts und sie vertritt Mandanten regelmäßig vor deutschen Gerichten.
Referenzen
- L Catterton
IP-rechtliche Beratung beim Erwerb der Mehrheitsbeteiligung und der Vermögenswerte der Birkenstock-Gruppe - BayWa AG
Beratung bei einem Sponsoringvertrag mit FC Bayern Basketball
Werdegang
Mitgliedschaften
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)
- European Communities Trade Mark Association (ECTA)
Publikationen
- Sanktionsrecht und IP Rechte, in ZASA 2024, 391
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schließen presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht aus, in GRUR-Prax 2024-55
- Viele Wege führen zum Ziel: Freies Ermessen bei der Streitwertbemessung, in GRUR-Prax-2023, 470
- Unzulässige Vertretung eines Partner-Rechtsanwalts durch angestellten Anwalt, in GRUR-Prax 2023, 245
- Polizist muss identifizierende Bildberichterstattung über umstrittene Aufnäher auf seiner Uniform hinnehmen, in GRUR-Prax 2023, 103
- Ähnlichkeit zwischen Ware und Einzelhandelsdienstleistungen mit Ersatz- oder Austauschteilen dafür (Anmerkung zu EuG:, Urteil vom 22.6.2022 – T-356/21), in: GRUR-Prax 2022, S. 468
- Kein Wegfall der Widerholungsgefahr bei unklarer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (Anmerkung zu OLG München, Beschluss vom 3.9.2021, Az. 29 W 713/21), in: GRUR-Prax 2022, S. 24
- Streitwertbemessung bei Klagen nach dem UKlaG (Anmerkung zu OLG Dresden, Beschluss vom 7.6.2021, Az. 4 W 84/21), in: GRUR-Prax 2021, S. 502
- Zur Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen mit Bezugnahme auf Anlagen (Anmerkung zu LG Düsseldorf, Urteil vom 09.10.2020, Az. 38 O 45/20), in: GRUR-Prax 2021, S. 358
- Streitwertbemessung bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen (Anmerkung zu OLG FFM, Beschluss vom 12.05.2020, Az. 6 W 56/20), in: GRUR-Prax 2021, S. 292
- Nicht jede Lichtinstallation auf dem Rheinturm ist ein „Rheinkomet“ (Anmerkung zu LG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2021, Az. 12 O 240/20), in: GRUR-Prax 2021, S. 141
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