Rohstoff Compliance – Gefährliche Produkte trotz Einhaltung aller Schadstoffgrenzwerte?

Die gesetzlichen Anforderungen an die Rohstoff Compliance von Produkten wachsen beständig. Neben den neuen lieferkettenbezogenen Anforderungen an Rohstoffe spielt insbesondere die stoffliche Zusammensetzung von Endprodukten, Komponenten und Halbfertigprodukten eine wichtige Rolle.
Wesentlicher Bestandteil der Rohstoff Compliance ist dabei nicht nur die strikte Einhaltung gesetzlicher Schadstoffgrenzwerte. Größere Probleme bereitet den Unternehmen häufig die Sicherstellung der stofflichen Unbedenklichkeit ihrer Produkte abseits konkreter Grenzwerte. Über Blankettvorschriften wie § 30 LFGB wird die Detektion einzelner Stoffe wie VOC, Dioxine durch staatliche Labore und Behörden immer häufiger genutzt, um die betreffenden Produkte aufgrund ihrer vermeintlichen Gefährlichkeit zu inkriminieren. Die Unternehmen sind dann nicht nur mit behördlichen Vertriebsverboten, Rückrufanordnungen und RAPEX-Meldungen konfrontiert. Vorstände, Geschäftsführer und verantwortliche Mitarbeiter müssen darüber hinaus auch mit strafrechtlichen Ermittlungen umgehen, weil Verstöße gegen die allgemeine Anforderung, wonach Produkte aufgrund ihrer stofflichen Zusammensetzung nicht gefährlich sein dürfen, für Hersteller, Importeure und Händler gleichermaßen unter Strafe stehen.
Welche Möglichkeiten bleiben den Unternehmen, sich gegen vorschnell erhobene Vorwürfe fehlender Rohstoff Compliance zur Wehr zu setzen? Wie lässt sich langwierigen strafrechtlichen Ermittlungen wirksam entgegenwirken? Und was kann man tun, wenn gegen Vorstände, Geschäftsführer oder andere verantwortliche Personen im Unternehmen bereits strafrechtlich ermittelt wird?
Diesen und weiteren Fragen gehen unsere ausgewiesenen Experten, Dr. Arun Kapoor und Dr. Volker Rosengarten, im Webinar nach.
Dr. Arun Kapoor und Dr. Volker Rosengarten haben zahlreiche Unternehmen bei der Verteidigung gegen den Vorwurf stofflicher Gefährlichkeit ihrer Produkte vertreten. Im Rahmen des Webinars berichten Sie aus ihrer der anwaltlichen Praxis und zeigen auf, wie sich Unternehmen aufstellen sollten, um für den Worst Case gewappnet zu sein.
Während des gesamten Live-Webinars beantworten wir gerne Ihre Fragen.
Gerne können Sie uns Ihre Fragen bereits vorab unter folgender E-Mail zukommen lassen: events@noerr.com
Nachfolgend finden Sie den Anmeldelink zum Live-Webinar.
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