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EU-Parlament stimmt gegen „Upload-Filter“

31.07.2018

Im Hinblick auf das Urheberrecht im digitalen Umfeld sieht die EU seit längerem gesetzgeberischen Handlungsbedarf. So legte die Europäische Kommission bereits im Jahr 2016 einen Vorschlag für eine Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt vor. Der Richtlinienvorschlag bezweckt u.a. den Schutz von Rechteinhabern im Internet zu stärken.

Die Reformbestrebungen der EU sind jedoch ins Stocken geraten. Das Europäische Parlament hat sich in seiner Abstimmung am 05. Juli 2018 mit einer knappen Mehrheit (318 Stimmen gegen 278 Stimmen, bei 31 Enthaltungen) gegen den vom Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments eingebrachten Richtlinienvorschlag ausgesprochen.

Wesentlicher Kritikpunkt: Sogenannte „Upload-Filter“

Schon in den Monaten vor der Abstimmung hatte der Entwurf der Urheberrechtsrichtlinie für Diskussionen gesorgt. Ein zentraler Kritikpunkt war dabei die mögliche Verpflichtung für bestimmte Internetplattformen sog. „Upload-Filter“ einzusetzen (Artikel 13 des Richtlinienvorschlags). So sieht der Vorschlag vor, dass Plattformen, die große Mengen der von Nutzern hochgeladenen Inhalte (sog. „nutzergenerierte Inhalte“) speichern und zugänglich machen (wie z.B. YouTube oder Facebook), bereits vor der Veröffentlichung dieser Inhalte geeignete und angemessene Maßnahmen zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen ergreifen müssen.

Als Beispiel für solche Maßnahmen nennt der Richtlinienvorschlag wirksame Inhaltserkennungstechniken. Damit schreibt der Richtlinienvorschlag zwar den Einsatz von softwarebasierten Upload-Filtern nicht unmittelbar zwingend vor. Angesichts der Mengen an nutzergenerierten Inhalten, die täglich auf den von den Richtlinienvorschlag adressierten Plattformen hochgeladen werden, erscheint eine manuelle Vorabkontrolle jedoch unmöglich.

Problematisch an den geforderten Upload-Filtern ist dabei insbesondere, dass diese nicht in der Lage sind, sicher zwischen rechtmäßig hochgeladenen Inhalten und Urheberrechtsverletzungen zu unterscheiden. So erfordert die Beantwortung der Frage, ob ein nutzergenerierter Inhalt rechtsverletzend oder beispielsweise von Urheberrechtsschranken (z.B. der Zitatfreiheit) gedeckt ist, teils komplexe rechtliche Abwägungen, die ein Algorithmus aktuell nicht treffen kann. Dementsprechend ist selbst das seit Jahren von YouTube freiwillig eingesetzte „Content ID“ System nicht frei von Fehlern.

Ausblick

Die Reformbestrebungen der EU sind aufgrund der Abstimmung im Europäischen Parlament vorerst gestoppt. Das Europäische Parlament wird sich aber in einer neuen Sitzung im September (10. - 13. September 2018) wieder mit der Richtlinie befassen und damit den Versuch starten, einen neuen Textvorschlag zur geplanten Reform abzustimmen.

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