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Novellierte Fassung des EMVG veröffentlicht und neues Funk­anlagen­gesetz immer noch in der gesetz­geberischen „Pipeline“

28.12.2016

Das neue Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz – EMVG) wurde am 21.12.2016 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht und ist einen Tag später in Kraft getreten. Diese Neufassung des EMVG dient der Umsetzung der novellierten EMV-Richtlinie 2014/30/EU, die eigentlich bereits bis zum 19.4.2016 in nationales Recht umgesetzt werden sollte.

Hintergrund der novellierten EMV-Richtlinie ist die Anpassung an den sog. New Legislative Framework (NLF), d.h. vor allem an die Marktüberwachungsverordnung (EG) Nr. 765/2008 und an den Beschluss Nr. 768/2008/EG. Mit der Neufassung des EMVG gehen insbesondere folgende Änderungen einher:

  • Vereinheitlichung der Begriffsbestimmungen
  • Zusätzliche Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit (insbesondere Produktkennzeichnung und Identifizierung der Wirtschaftsakteure)

  • Erstmals behördliche Meldepflichten für (potentiell) gefährliche Produkte im B2B-Bereich (Notifikationspflicht)

  • Detailliertere Regelungen zu den Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure

  • Neue Kriterien und Verfahren für die Auswahl von Konformitätsbewertungsstellen

  • Neufassung der Konformitätsbewertungsanforderungen

  • Überarbeitung der Instrumente und Verfahren der Marktüberwachung sowie deren Anpassung an die Vorschriften des ProdSG

  • Neue Bußgeldtatbestände; der Bußgeldrahmen wurde bei zwei Ordnungswidrigkeiten von EUR 50.000,00 auf bis zu EUR 100.000,00 hochgesetzt (vgl. § 33 Absatz 2 EMVG)

Auf die ebenfalls erforderliche nationale Umsetzung der novellierten Richtlinie 2014/53/EU über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (sog. „RED“) muss hingegen weiterhin gewartet werden. Hierzu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 21.7.2016 den Entwurf für ein neues Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Funkanlagengesetz – FuAG) vorgelegt, der das bisher geltende Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) ersetzen soll. Der Referentenentwurf hängt derzeit aber noch im Gesetzgebungsverfahren, weshalb sich der deutsche Gesetzgeber (erneut) mit der nationalen Implementierung der europäischer Vorgaben in erheblichem zeitlichen Verzug befindet. Die Umsetzung der „RED“ hätte eigentlich bereits bis zum 12.6.2016 erfolgen müssen.

Weiterführende Hinweise:

Ausführlich zum EMV-Recht Schucht, NVwZ 2014, 262; zu den Anforderungen der neuen „RED“ vgl. Menz, InTeR 2015, 82.

 

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