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Bremst das Recht die Blockchain?

08.05.2017
Drei Fragen an Prof. Dr. Wolfgang König und Prof. Dr. Joachim Schrey

Können rechtliche Hürden die Entwicklung der Blockchain bremsen?

Prof. Dr. Wolfgang König: Die rechtlichen Hürden halte ich für substanziell. Gerade die Finanzindustrie treibt derzeit die Entwicklung von Blockchain-Prototypen vor­an und lotet Anwendungsmöglichkeiten aus – über gemeinsame Standards für eine Blockchain-Infrastruktur wird diskutiert. Rechtliche Fragen stehen dabei nicht per se im Mittelpunkt, sie sind aber letztlich doch entscheidend für eine breite Einführung der neuen Technologie. Es gilt zu klären: Welche juristischen Fragen wirft die Blockchain auf? Und: Können rechtliche Hürden durch Technologie oder Verträge gelöst werden oder benötigen wir gar angepasste rechtliche Rahmenbedingungen? 

Welche rechtlichen Probleme stellen sich?

Prof. Dr. Joachim Schrey: Entsprechend den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Blockchain können die unterschiedlichsten Rechtsbereiche betroffen sein. In Bezug auf die mit Hilfe von Blockchains realisierten Applikationen stehen im Mittelpunkt zivil- und datenschutzrechtliche sowie regulierungsrechtliche Fragen. Die wichtigste Frage aber ergibt sich aus den Eigenheiten der Technologie selbst: Ist das Recht auf eine unveränderliche Transaktionshistorie vorbereitet? Der Clou bei der Blockchain ist ja gerade, dass sie unveränderlich fortgeschrieben wird. Das deutsche Zivilrecht kennt aber Tatbestände, auf deren Grundlage Transaktionen von Anfang an als nichtig angesehen werden. Im Datenschutzrecht gibt es bzgl. personenbezogener Daten Löschungs- und Korrekturrechte. Kurz gesagt: Blockchain berührt an verschiedenen Stellen Grundlagen unseres Rechts.

Noch steckt die Blockchain in den Kinderschuhen. Wann erleben wir den Durchbruch der Technologie?

Prof. Dr. Wolfgang König: In wenigen Jahren wird Blockchain bei der Lösung einfacherer Anwendungsaufgaben wahrscheinlich einer der maßgeblichen Standards in der Finanzbranche sein. Die Technologie bietet unzählige Anwendungsmöglichkeiten. Sie ermöglicht es, Prozesse weitgehend zu automatisieren und erschließt darüber hinaus völlig neue Geschäftsmodelle.

Prof. Dr. Joachim Schrey: Die Blockchain wird sich zunächst im Rahmen von „Smart Contracts“ durchsetzen, und zwar dort in solchen Fällen, in denen die oben kurz angerissenen zivilrechtliche Hürden keine allzu große praktische Relevanz erlangen. Bei digitalen Registern kommt die Blockchain in all den Staaten, die bislang noch keine solche Register  hatten und dementsprechend nicht erst das komplette Registerrecht und die dazugehörige Infrastruktur umgestellt werden müssen.  


Prof. Dr. Wolfgang König ist Geschäftsführender Direktor des House of Finance der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Er ist Referent auf dem Noerr Digital Day 2017 und diskutiert dort mit dem Frankfurter Noerr-Partner Prof. Dr. Joachim Schrey über „Blochchain – New technology, new legal challenges“.

 

 

 

 

 

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