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Das neue Textil­kenn­zeichnungs­gesetz ist da!

03.03.2016

Am 24. Februar 2016 ist das neue deutsche Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt den effektiven Vollzug der bereits seit 2012 europaweit geltenden Textilkennzeichnungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1007/2011).

Neu sind vor allem die Regelungen zur Marktüberwachung, die dazu führen, dass die Aufsichtsbehörden die Kennzeichnung von Textilien zukünftig proaktiv prüfen und Verstöße behördlich verfolgen werden. Die zuständigen Behörden haben künftig u.a. stichprobenartig Textilwaren auf ihre (richtige) Kennzeichnung hin zu überprüfen. Auch der Bußgeldtatbestand wurde überarbeitet und der Bußgeldrahmen sogar verdoppelt. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Etikettierungs- oder Kennzeichnungspflicht verstößt, handelt ordnungswidrig. Neuerdings kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu EUR 10.000,00 (anstelle von bislang EUR 5.000,00) geahndet werden. Außerdem können die nicht oder falsch gekennzeichneten Textilien von den Behörden eingezogen werden.

Das neue Gesetz regelt darüber hinaus die allgemeine Verpflichtung zur Etikettierung und Kennzeichnung von Textilerzeugnissen. Diese Pflicht trifft sowohl Hersteller und Einführer als auch Händler. Das Gesetz führt dabei unter Verweis auf die Verordnung die von den Beteiligten zu erfüllenden Anforderungen im Einzelnen auf. Beispielsweise sind alle Angaben in deutscher Sprache zu machen. Der deutsche Gesetzgeber hat hier Gebrauch von einer Öffnungsklausel in der Verordnung gemacht und erlaubt zusätzlich zu den deutschsprachigen Angaben auch solche in Fremdsprachen. Das bedeutet, dass Unternehmen in Deutschland mehrsprachige Etiketten verwenden können, was eine einheitliche Etikettierung von Waren ermöglicht. Alle Etikettierungs- und Kennzeichnungsanforderungen gelten im Übrigen auch für den Onlinehandel.

Unternehmen sind gut beraten, dem Thema Textilkennzeichnung sowohl online als auch offline besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Dies gilt nach Einführung des neuen TextilKennzG noch stärker als bisher. Nur so können kostenpflichtige Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbraucherverbänden vermieden und die nunmehr eingeführten behördlichen Prüfungen unbeschadet überstanden werden. Bei Verstößen drohen jetzt nämlich auch noch empfindliche Bußgelder.

 

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