Reduzierte KWK-Umlage nur nach Meldung an den Netzbetreiber
Das zum 01.01.2016 in Kraft getretene Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016) regelt nicht nur die künftige Förderung von KWK-Anlagen etc., sondern auch die Finanzierung dieser Förderung über die sog. KWK-Umlage.
Bestimmte, privilegierte Letztverbraucher müssen nicht die volle KWK-Umlage, sondern lediglich eine gedeckelte KWK-Umlage zahlen. Konkret handelt es sich um Letztverbraucher, die
- an einer Abnahmestelle im Jahr mehr als 1 GWh aus dem Netz entnehmen und selbst verbrauchen (Deckelung der KWK-Umlage auf 0,04 ct/kWh), oder
- an einer Abnahmestelle im Jahr mehr als 1 GWh aus dem Netz entnehmen und selbst verbrauchen, zusätzlich Unternehmen des produzierenden Gewerbes sind und einen Stromkostenanteil am handelsrechtlichen Umsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr von mindestens 4 % ausweisen (Deckelung der KWK-Umlage auf 0,03 ct/kWh).
Privilegierte Letztverbraucher, die eine Deckelung der KWK-Anlage in Anspruch nehmen wollen, müssen ihrem Anschlussnetzbetreiber bis zum 31. März eines jeden Jahres für das Vorjahr das Vorliegen der Voraussetzungen für die Privilegierung melden (§ 26 Abs. 2 Satz 3 KWKG 2016). Hinsichtlich des Nachweises der Eigenschaft als Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie zum Verhältnis der Stromkosten zu den Umsatzerlösen ist eine Prüfung und Erteilung eines Prüfvermerks durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erforderlich (§ 30 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 KWKG 2016).
Es besteht die Gefahr, dass eine verspätete Meldung zum Wegfall des Anspruchs auf Deckelung der KWK-Umlage führt. Hierfür spricht der Wortlaut des Gesetzes („Letztverbraucher, die die Begünstigung (…) in Anspruch nehmen wollen, müssen dem zuständigen Netzbetreiber bis zum 31. März (…) melden.“). Zur Vermeidung von Streitigkeiten ist daher eine rechtzeitige Meldung anzuraten.
Weitere Artikel: KWKG 2016: Die künftige Förderung von KWK-Strom
Bestens
informiert
Jetzt unseren Newsletter abonnieren, um zu aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.
Jetzt anmelden