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Trilog einigt sich zu Roaming-Gebühren und Netzneutralität
07.07.2015
Das EU Parlament, der Rat und die Kommission haben sich am 30. Juni nach zähen Verhandlungen vorläufig auf neue Regelungen zu Roaming-Gebühren und Netzneutralität geeinigt. Die Einigung sieht eine vollständige Abschaffung der Roaming Gebühren für Anrufe, SMS und mobiles Internet ab Juli 2017 vor. In einem ersten Schritt sollen die Gebühren allerdings bereits ab 2016 gesenkt werden. Demnach sollen die derzeitigen Höchstbeträge für Endkundenentgelte ab April 2016 durch einen maximalen Aufschlag von € 0,05 pro Minute für Anrufe, € 0,02 für SMS und € 0,05 je Megabyte Datenvolumen ersetzt werden.
Es ist außerdem eine Regelung zur angemessenen Nutzung (Fair Use Klausel) vorgesehen, die von den nationalen Regulierungsbehörden und der EU Kommission verfasst werden soll. Ziel ist es, einen Missbrauch der Neuregelung zu verhindern. Die Fair Use Klausel soll sicherstellen, dass Kunden nur zeitlich begrenzt (also v.a. auf privaten Auslandsreisen) von dem Erlass der Roaming Gebühren profitieren. Nutzer, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten, sollen hingegen von der Privilegierung ausgeschlossen sein. Darüber hinaus sollen zum Schutz der Telekommunikationsanbieter Kostendeckungsklauseln aufgenommen werden. Sie würden den Anbietern erlauben in Ausnahmenfällen mit Genehmigung des nationalen Regulierers geringfügige Zusatzgebühren zu erheben, wenn die Kostendeckung beweisbar nicht anderweitig gewährleistet werden kann.
Im Hinblick auf Netzneutralität soll eine diskriminierungsfreie Gleichbehandlung des Datenverkehrs gewährleistet werden. Internetanbieter dürfen demnach Inhalte nicht aus kommerziellen Gründen sperren oder drosseln. Ein angemessenes Verkehrsmanagement ist jedoch in Ausnahmefällen zulässig, so zum Beispiel bei Netzüberlastung oder zur Abwehr von Cyberangriffen oder zur Umsetzung eines Gerichtsbeschlusses. Darüber hinaus dürfen Internetanbieter Mindestqualitätsstandards für sogenannte Spezialdienste, wie z.B. IP TV, Videokonferenzen oder Healthcare Dienste anbieten solange die generelle Qualität des Internetzugangs für andere Nutzer dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Die vorläufige Einigung der Trilog-Parteien muss nun formell vom Europäischen Parlament und vom Rat genehmigt werden bevor sie in Kraft treten können.
Weiterer Artikel: EU Institutionen streiten über Netzneutralität und Roaming
Es ist außerdem eine Regelung zur angemessenen Nutzung (Fair Use Klausel) vorgesehen, die von den nationalen Regulierungsbehörden und der EU Kommission verfasst werden soll. Ziel ist es, einen Missbrauch der Neuregelung zu verhindern. Die Fair Use Klausel soll sicherstellen, dass Kunden nur zeitlich begrenzt (also v.a. auf privaten Auslandsreisen) von dem Erlass der Roaming Gebühren profitieren. Nutzer, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten, sollen hingegen von der Privilegierung ausgeschlossen sein. Darüber hinaus sollen zum Schutz der Telekommunikationsanbieter Kostendeckungsklauseln aufgenommen werden. Sie würden den Anbietern erlauben in Ausnahmenfällen mit Genehmigung des nationalen Regulierers geringfügige Zusatzgebühren zu erheben, wenn die Kostendeckung beweisbar nicht anderweitig gewährleistet werden kann.
Im Hinblick auf Netzneutralität soll eine diskriminierungsfreie Gleichbehandlung des Datenverkehrs gewährleistet werden. Internetanbieter dürfen demnach Inhalte nicht aus kommerziellen Gründen sperren oder drosseln. Ein angemessenes Verkehrsmanagement ist jedoch in Ausnahmefällen zulässig, so zum Beispiel bei Netzüberlastung oder zur Abwehr von Cyberangriffen oder zur Umsetzung eines Gerichtsbeschlusses. Darüber hinaus dürfen Internetanbieter Mindestqualitätsstandards für sogenannte Spezialdienste, wie z.B. IP TV, Videokonferenzen oder Healthcare Dienste anbieten solange die generelle Qualität des Internetzugangs für andere Nutzer dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Die vorläufige Einigung der Trilog-Parteien muss nun formell vom Europäischen Parlament und vom Rat genehmigt werden bevor sie in Kraft treten können.
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