Wirtschaftsplan 2026 – Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ – Noerr Insight No. 4
Für Bund, Länder und Kommunen ergeben sich in den kommenden Jahren große Finanzierungsbedarfe, die angesichts des bestehenden Investitionsstaus in die öffentliche Infrastruktur sowie vielfältiger und neuer Herausforderungen unabhängig von der konjunkturellen Lage zu bewältigen sein werden. Insbesondere erstrecken sich diese auf den Erhalt und Erweiterung der Verkehrs- sowie Ausbau und Modernisierung der Energieinfrastruktur nebst Investitionen in Digitalisierung und Transformation der Wirtschaft zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045.
Zur Bewältigung dieser Aufgaben dient das in Art. 143h GG verankerte Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ („Sondervermögen“) von bis zu EUR 500 Mrd., welches zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur sowie zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 ermöglichen soll und vom Bundesministerium der Finanzen („BMF“) verwaltet wird. Zu diesem Zweck hat der Deutsche Bundestag am 18. September 2025 das „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität“ („SVIKG“) beschlossen, welches am 2. Oktober 2025 rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist.
Von dem Sondervermögen entfallen EUR 300 Mrd. auf den Bund und EUR 100 Mrd. auf die Länder; weitere EUR 100 Mrd. werden in zehn gleichmäßigen Tranchen bis zum Jahr 2034 dem Klima- und Transformationsfonds („KTF“) zugeführt und sind für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 vorgesehen. Das BMF hat zudem kürzlich in seinen FAQ zum Sondervermögen näher berichtet und die „Innovationsoffensive“ der Bundesregierung weiter beschrieben.
Im Hinblick auf den in Art. 143h Abs. 2 Satz 1 GG vorgesehenen Länderanteil ist am 24. Oktober 2025 hierzu das „Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen“ („LuKIFG“), welches die Verteilung der EUR 100 Mrd. aus dem Sondervermögen an die Länder sowie Kommunen ausgestalten soll, in Kraft getreten.
In unserem ersten Noerr Insight der Beitragsreihe zum Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ vom 06.10.2025 haben wir die rechtlichen Hintergründe von SVIKG und LuKIFG, die geplante Verteilung der Finanzmittel auf die Länder sowie die einzelnen Fördervoraussetzungen und Berichtspflichten näher beleuchtet.
Den zweiten Noerr Insight der Beitragsreihe zum Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität" vom 21.11.2025 haben wir der Verwaltungsvereinbarung nach § 9 Abs. 1 LuKIFG gewidmet, welche Einzelheiten des Verfahrens zur Durchführung des LuKIFG regelt.
Im dritten Noerr Insight der Beitragsreihe zum Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ vom 23.11.2025 haben wir zentrale Aspekte des Wirtschaftsplans 2025 erläutert und Perspektiven für bedeutende infrastrukturelle Entwicklungsmöglichkeiten sowie wegweisende unternehmerische Chancen in den Bereichen Verkehrs-, Energie- und Digitalinfrastruktur aufgezeigt.
Die Verwendung der für den Bund vorgesehenen Investitionen wird jährlich als Anlage zum Bundeshaushalt durch den Wirtschaftsplan festgelegt. Für das Jahr 2026 wurde die Verausgabung der Mittel aus dem Sondervermögen durch den am 28. November 2025 beschlossenen Wirtschaftsplan 2026 bestimmt. Dieser sieht für den Haushalt 2026 sowohl Ausgaben in Höhe von knapp EUR 58,9 Mrd. als auch Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre in Höhe von rund EUR 80,4 Mrd. vor.
Nachstehend stellen wir den wesentlichen Inhalt des Wirtschaftsplans 2026 dar (hierzu unter Buchstabe A.) und beleuchten anschließend die daraus resultierenden infrastrukturellen Potentiale sowie wirtschaftlichen Handlungsperspektiven, die sich aus dem Sondervermögen ergeben (hierzu unter Buchstabe B.).
A. Der Wirtschaftsplan 2026
Die Gesamtausgaben für das kommende Jahr belaufen sich auf EUR 58,9 Mrd. Zudem sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von EUR 80,4 Mrd. vorgesehen, sodass Maßnahmen möglich sind, durch welche sich der Bund zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren verpflichten kann. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein deutlicher Anstieg der Gesamtausgaben, die für 2025 noch bei EUR 37,2 Mrd. lagen. Für den Klima- und Transformationsfonds wird, wie es § 4 Abs. 2 SVIGK vorsieht, die nächste jährliche Tranche in Höhe von EUR 10 Mrd. bereitgestellt. Die regelmäßige Mittelbereitstellung an den Klima- und Transformationsfonds ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung der Ziele des SVIKG. Die Zuweisungen gemäß LuKIFG sind mit EUR 8,3 Mrd. ebenfalls konstant geblieben.
Die Erhöhung spiegelt sich vor allem in bereits geförderten zentralen Infrastrukturbereichen wider. Im Jahr 2025 lagen die Förderschwerpunkte mit Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur (EUR 11,3 Mrd.) und die Digitalisierung (EUR 4 Mrd.). Auch im kommenden Jahr werden diese Bereiche am stärksten unterstützt: So sind für die Verkehrsinfrastruktur Ausgaben in Höhe von EUR 21,3 Mrd. und für die Digitalisierung in Höhe von EUR 8,5 Mrd. vorgesehen.
Vor diesem Hintergrund geben wir im Folgenden einen detaillierten Überblick über die einzelnen geförderten Infrastrukturbereiche, ihre Förderschwerpunkte und die jeweiligen Mittelzuweisungen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Verkehrsinfrastruktur (hierzu unter Ziffer I.), die insbesondere den Ausbau, Erhalt und die Modernisierung von Brücken und Tunneln umfasst, sowie die Krankenhausinfrastruktur (hierzu unter Ziffer II.), bei welcher Investitionen auf die Modernisierung und Transformation der Krankenhäuser zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen medizinischen Versorgung abzielen. Im Bereich der Energieinfrastruktur (hierzu unter Ziffer III.) stehen Maßnahmen zum Um- und Ausbau klimaneutraler Netze im Vordergrund. Schließlich werden auch die Forschung und Entwicklung (hierzu unter Ziffer IV.) sowie die Digitalisierung und der Aufbau moderner digitaler Infrastrukturen weiter gestärkt (hierzu unter Ziffer V.).
I. Verkehrsinfrastruktur
Die Verkehrsinfrastruktur bleibt auch im kommenden Jahr einer der zentralen Förderschwerpunkte des Wirtschaftsplans und profitiert von einer erheblichen Mittelerhöhung gegenüber dem Vorjahr. Mit Ausgaben in Höhe von EUR 21,3 Mrd. wurde der Vorjahreswert von EUR 11,3 Mrd. aus dem Wirtschaftsplan 2025 nahezu verdoppelt. Die Erhaltung von Brücken und Tunneln – worunter namentlich auch Fahrbahnsanierungen im Bestandsnetz der Bundesautobahnen gefasst sind – werden weiterhin mit EUR 2,5 Mrd. gefördert. Hinzu kommen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von nahezu EUR 3,3 Mrd.
Zudem sind für Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes Ausgaben in Höhe von rund EUR 16,3 Mrd. und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von knapp EUR 46,6 Mrd. vorgesehen. Mit den im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2025 deutlich höheren Ausgaben soll weiterhin sichergestellt werden, dass die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes nachhaltig modernisiert und auf qualitativ hohem Niveau erhalten werden.
II. Krankenhausinfrastruktur
Ein weiterer zentraler Bestandteil des Wirtschaftsplans 2026 sind Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur, für welche im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von EUR 6 Mrd. vorgesehen sind. Hiervon entfallen EUR 2,5 Mrd. auf die Sofort-Transformationskosten der Krankenhäuser und EUR 3,5 Mrd. auf die (erstmalige) Zuweisung an den Transformationsfonds im Krankenhaussektor. Der Transformationsfonds bildet einen wesentlichen Bestandteil der aktuellen Krankenhausreform und ist darauf ausgerichtet, die Krankenhausstrukturen in Deutschland umfassend zu modernisieren. Mit einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 50 Mrd. bis zum Jahr 2035 werden aus dem Fonds gezielt Vorhaben gefördert, die die Versorgungsstrukturen zukunftsfähig aufstellen sollen. Darunter fallen beispielsweise die Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten, die Umstrukturierung von Standorten hin zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen, der Aufbau telemedizinischer Netzwerkstrukturen, die Bildung spezialisierter Zentren oder die Integration regionaler Krankenhausverbünde.
Der Bereich der Krankenhausinfrastruktur rückt damit besonders stark in den Fokus der Investitionen, was den deutlichen Anstieg der Fördermittel begründet. Mit diesem Anstieg sowie der nunmehrigen Ausstattung des Transformationsfonds setzt der Wirtschaftsplan 2026 klare Impulse für die nachhaltige und zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Krankenhäuser. Für Unternehmen und Einrichtungen im Gesundheitswesen ergeben sich hierdurch zusätzliche Chancen in Projekten im Krankenhausbereich sowie insbesondere Planungssicherheit hinsichtlich langfristiger Investitionen.
III. Energieinfrastruktur
Eine deutliche Erhöhung der Ausgaben ist auch im Bereich der Energieinfrastruktur zu verzeichnen: Während im Wirtschaftsplan 2025 Ausgaben in Höhe von EUR 850 Mio. beschlossen wurden, sind nun Ausgaben von knapp EUR 2,1 Mrd. vorgesehen. Hiervon entfallen rund EUR 1,4 Mrd. auf den Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze, ein Bereich, der im Vorjahr noch keinerlei Berücksichtigung fand. Konkret gefördert werden die Transformation, der Ausbau und die Neuerrichtung von Wärmenetzen sowie der Betrieb von Anlagen in dekarbonisierten Wärmeinfrastrukturen. Die Förderung umfasst sowohl Investitionen in den Neubau als auch die Modernisierung bestehender Netze, unterstützt aber ebenso die Erarbeitung und Umsetzung von Transformationsplänen und Machbarkeitsstudien für die Umstellung auf erneuerbare Energien. Darüber hinaus werden die Betriebskosten für Anlagen zur erneuerbaren Wärmeerzeugung finanziert, sofern diese im Vergleich zur fossilen Wärmeerzeugung eine Wirtschaftlichkeitslücke aufweisen. Dies eröffnet Unternehmen neue Perspektiven, insbesondere im Bereich der Wärmeversorgung und innovativer Netztechnologien.
Weiterhin finanziert werden durch den Wirtschaftsplan 2026 auch die Deutsche Energy Terminal GmbH sowie der Betrieb und die Standorte schwimmender Speicher- und Regasifizierungseinheiten, welche Flüssigerdgas speichern und mit einer Anlage zur Regasifizierung des LNG ausgestattet sind, sodass jenes ins Erdgasnetz eingespeichert werden kann.
IV. Forschung und Entwicklung (z.B. Investitionen in nationale Raumfahrtinfrastrukturen und in den Aufbau von KI-Reallaboren)
Auch im Bereich Forschung und Entwicklung setzt der Wirtschaftsplan 2026 neue Akzente und baut die Förderkulisse deutlich aus. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich im Bereich Forschung und Entwicklung ein klarer Ausbau der Fördermittel und eine gezielte Schwerpunktsetzung. Mit einer Verdoppelung der Mittel auf über EUR 1 Mrd. und der Einführung neuer Förderbereiche, wie Investitionen in nationale Raumfahrtinfrastrukturen mit einem Volumen von EUR 50 Mio. sowie der Aufbau von KI-Reallaboren und souveräner Gesundheitsdateninfrastruktur in Höhe von EUR 65 Mio., setzt der Wirtschaftsplan 2026 starke Impulse für Innovation und technologische Entwicklung.
Zu den Raumfahrtinfrastrukturen zählen sämtliche technischen und organisatorischen Einrichtungen wie Start- und Bodenstationen, Kontrollzentren oder Testeinrichtungen für Satelliten, die für den Betrieb und die Nutzung von Raumfahrtsystemen erforderlich sind. Die Förderung dieser Infrastruktur ist ein wichtiger Bestandteil der aktuellen Weltraumsicherheitsstrategie und unterstreicht das Ziel, Deutschland als führenden Raumfahrtstandort im internationalen Wettbewerb zu stärken (hierzu bereits unser Noerr Insight vom 12.12.2025).
Ein besonderer Fokus liegt zudem auf dem Ausbau sogenannter KI-Reallabore. Diese ermöglichen es Unternehmen und Forschungseinrichtungen, innovative KI-Technologien unter praxisnahen Bedingungen und behördlicher Begleitung zu erproben, bevor sie allgemein zugelassen werden. Dadurch können Chancen und Risiken frühzeitig identifiziert, der Rechtsrahmen angepasst und Innovationen schneller in die Praxis überführt werden. KI-Reallabore leisten so einen wichtigen Beitrag zur digitalen und nachhaltigen Transformation sowie zur gesellschaftlichen Akzeptanz neuer Technologien. Mit der gezielten Förderung von KI-Reallaboren setzt der Wirtschaftsplan 2026 einen weiteren Impuls, um Deutschland im Bereich Künstlicher Intelligenz international wettbewerbsfähig zu halten und nachhaltige technologische Entwicklungen zu ermöglichen. Zugleich schafft er dafür eine finanzielle Grundlage, um die Umsetzung der entsprechenden Vorgaben der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) zu ermöglichen. So sind nach Maßgabe von Art. 57 Abs. 1 der KI-Verordnung die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, mindestens ein KI‑Reallabor auf nationaler Ebene einzurichten, das bis zum 2. August 2026 einsatzbereit sein muss.
Für Unternehmen und Forschungseinrichtungen ergeben sich dadurch zusätzliche Möglichkeiten zur Beteiligung an zukunftsweisenden Projekten und zur aktiven Mitgestaltung des digitalen und wissenschaftlichen Fortschritts.
V. Digitalisierung
Als nach wie vor zweitstärkster geförderter Bereich zeigt sich auch ein deutlicher Anstieg der Investitionen im Rahmen der Digitalisierung: Die Ausgaben steigen von EUR 4 Mrd. auf nunmehr EUR 8,5 Mrd. Dabei entfällt der größte Anteil auf Mikroelektronik für die Digitalisierung. Dieser Bereich wird mit Ausgaben in Höhe von EUR 5 Mrd. und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von EUR 9,3 Mrd. gefördert.
Für den flächendeckenden Breitbandausbau sind auch im Wirtschaftsplan 2026 Mittel für Investitionen veranschlagt. So sind Ausgaben in Höhe von circa EUR 2,3 Mrd. vorgesehen. Zusätzlich stehen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von knapp EUR 1,4 Mrd. zur Verfügung.
Im Fokus stehen somit weiterhin die Grundlagen für digitale Infrastruktur, was für Unternehmen aus den Bereichen IT, Telekommunikation und Technologie erhebliche Markt- und Beteiligungschancen eröffnet. So tragen die staatlichen Investitionen dazu bei, Innovationen zu fördern und die digitale Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.
B. Einordnung und Ausblick
Der Wirtschaftsplan 2026 unterstreicht erneut das ambitionierte Investitionsniveau des Gesetzgebers im Bereich Infrastruktur und Klimaneutralität. Es ist davon auszugehen, dass die Fördermaßnahmen und Investitionsprojekte bereits zu Jahresbeginn 2026 weiter an Fahrt aufnehmen. Für Unternehmen eröffnen sich dadurch vielfältige neue Beteiligungschancen – von projektbezogener Planung und Bau über den Betrieb und Wartung bis hin zu Digitalisierung und Klimatransformation.
Angesichts der deutlich erhöhten Gesamtausgaben und Verpflichtungsermächtigungen ist in den nächsten Jahren mit einer weiter zunehmenden öffentlichen Auftragsvergabe und einer spürbaren Ausweitung des Investitionsvolumens zu rechnen. Unternehmen, die sich frühzeitig mit anstehenden Vorhaben auseinandersetzen und ihre gesellschaftsrechtlichen Strukturen, Finanzierungsstrategien und Vergabekompetenz gezielt auf die neuen Rahmenbedingungen ausrichten, werden von diesem Aufschwung besonders profitieren.
Wesentliche Bedeutung kommt nach wie vor der fortschreitenden Modernisierung des Vergaberechts zu. Mit dem geplanten Vergabebeschleunigungsgesetz („VBG“) (hierzu bereits unsere Noerr Insight Beitragsreihe – zuletzt vom 20.10.2025) sollen die Spielräume für öffentliche Auftraggeber und Anbieter im Vergabeverfahren nachhaltig erweitert werden. Die neuen gesetzlichen Erleichterungen und zusätzlichen Handlungsspielräume ermöglichen eine effizientere und schnellere Realisierung der staatlichen Infrastrukturvorhaben. Unternehmer und öffentliche Auftraggeber sind daher gut beraten, die Veränderungen im Vergabeverfahren aufmerksam zu verfolgen und ihre Organisations- und Angebotskonzepte entsprechend anzupassen.
Die endgültige Verabschiedung des VBG durch den Deutschen Bundestag wird sich nunmehr auf das Frühjahr 2026 verzögern, sodass die neuen Regelungen – nach Zustimmung des Bundesrates – voraussichtlich erst im weiteren Verlauf des Jahres 2026 in Kraft treten werden. Diese parlamentarische Entwicklung bietet dem Gesetzgeber nicht nur die Möglichkeit, noch erforderliche Überarbeitungen des Gesetzentwurfs im Bereich des vergaberechtlichen Primärrechtsschutzes vorzunehmen, sondern verschafft Unternehmen Gelegenheit, sich noch gezielter und umfassender auf die begrüßenswerten Änderungen in den Vergabeverfahren sowie die nunmehr deutlich flexibleren Spielräume einzustellen.
Wir werden das weitere Verfahren sowie die landesrechtlichen Umsetzungen rund um das Sondervermögen engmaschig begleiten und über aktuelle Entwicklungen fortlaufend informieren. In einem weiteren Noerr Insight dieser Beitragsreihe zum Sondervermögen werden wir uns näher mit dem zukunftsweisenden Investitionsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen befassen. Weitere Informationen und strategische Leitlinien zu Wachstumstreibern und Hemmnissen für Energie- und Infrastrukturinvestoren in Deutschland finden Sie in unserem Noerr Briefing aus November 2025.
Bestens
informiert
Jetzt unseren Newsletter abonnieren, um zu aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.
Jetzt anmelden











