Volker Bock berät seit vielen Jahren komplexe Projekte im nationalen wie internationalen Anlagen-, Maschinen- und Industriebau. Sein besonderer Fokus liegt auf Projekten in den Bereichen Nachhaltigkeit und Zukunftstechnologien, von Wind- und Solarprojekten über Wasserstoffanlagen bis hin zu Halbleiter- oder Batteriefabs und Rechenzentren. Volker berät eng verzahnt mit unseren Experten etwa aus den Bereichen Immobilien, Genehmigungen, Regulatorik, Finanzierung und IP umfassend bei der Vertragsgestaltung und -verhandlung für Bau- und Projektverträge jeglicher Couleur. Daneben verfügt Volker über langjährige Erfahrung in der Beilegung von Streitigkeiten, sei es außergerichtlich, vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten.

Referenzen

  • Atmira Gruppe
    Beratung bei der Projektentwicklung einer der größten Logistikimmobilien Europas
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
    Umfassende Beratung bei der Errichtung des LNG-Terminals Wilhelmshaven II.
  • ESMC
    Beratung bei der Errichtung der neuen Dresdner Halbleiterfabrik – eines der größten Investitionsprojekte in Deutschland
  • Globalfoundries
    Beratung zu verschiedenen Halbleiterprojekten und bei komplexem Kraftwerksprojekt (Pacht und Betrieb), einschließlich Immobilien, Genehmigungen und Finanzierung
  • HH2E
    Beratung bei Planung, Bau und Betrieb einer Wasserstoffanlage mit einem Investitionsvolumen von bis zu 1 Mrd. EUR
  • HM München
    Beratung beim Infrastrukturprojekt U9
  • Northvolt
    Entwurf und Verhandlung verschiedener Planungs-, Bau- und Rahmenverträge für Batterie-Gigafabrik
  • Sachsenenergie
    Beratung zu verschiedenen Infrastrukturprojekten, u.a. E-Mobility und Wasserversorgung
  • Sunfire
    Beratung, u. a. zu Lieferverträgen für Elektrolyseanlagen in großen internationalen Wasserstoffprojekten
  • STRABAG
    Beratung beim Erwerb der WTE Wassertechnik
  • Swisspower
    Beratung bei verschiedenen Wind- und PV-Projekten einschließlich Kooperations- und Projektentwicklungsverträgen, EPC, Anlagenkauf, O&M
  • Diverse Mandanten
    Projektbegleitende Beratung einschließlich Vertragsgestaltung für zahlreiche großvolumige Industrieansiedlungen im In- und Ausland (u. a. Bulgarien, China, Indien, Katar, Malaysia, Rumänien, Russland, Südafrika, Tschechien). Tätigkeit sowohl für Auftraggeber als auch Auftragnehmer und Banken in verschiedenen Branchen; ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in den Branchen Energie und Mikroelektronik

Auszeichnungen

  • Fortlaufend empfohlen für Baurecht, Anlagenbau, Projektentwicklung und andere Bereiche
    JUVE und The Legal 500
  • Führende Beraterpersönlichkeit für die Energiewende; führender Kopf bei Projektentwicklungen „Unaufgeregt und fokussiert. Super für schwierige Gesprächspartner.“
    JUVE 01/2024
  • „Herausragende mediatorische Fähigkeiten. Beste Unterstützung in schwierigen Verhandlungen. Unaufgeregt und effektiv.“
    JUVE (2026)
  • „Volker Bock: Effizienzmaschine, Problemlöser, Ruhepol, der in schwierigen Situationen stets einen klaren Kopf behält.“
    The Legal 500 Germany (Mandant, 2023)
  • „Volker Bock: Effizienzmaschine, Problemlöser, Ruhepol, der in schwierigen Situationen stets einen klaren Kopf behält.“
    The Legal 500 Deutschland (Mandant, 2025)
  • „Sehr engagiert, guter Verhandler.“ „Die Zusammenarbeit mit Volker Bock ist sehr vertrauensvoll mit Top-Ergebnissen innerhalb kürzester Zeit.“ „Kundenorientierte und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichtete Arbeitsweise; die streitigen Parteien moderierend, lösungsorientiert und erreicht so zügige effektive außergerichtliche Lösungen.“
    The Legal 500 Deutschland (Mandanten, 2022)

Werdegang

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth und der TU Dresden
2005
Eintritt bei Noerr
Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen

Publikationen

  • Spielraum des Anlagenbauers bei fehlender Beschaffenheitsvereinbarung | OLG Dresden v. 09.07.2015 – 9 U 1777/08
    jurisPR-PrivBauR 12/2015 Anm. 2
  • Sicherheit nach § 648a BGB trotz Angebot einer Vorauszahlung | OLG Köln v. 23.04.2015 – I-3 U 124/14
    jurisPR-PrivBauR 10/2015 Anm. 4
  • Doch kein Ende des Erfüllungsgehilfen bei der Anlagenlieferung? | OLG Hamburg v. 23.01.2013 – 13 U 198/10
    jurisPR-PrivBauR 5/2015 Anm. 3
  • Risiken aus Projektverträgen – Grundstücke, Planung, Bau
    Herbes/Friege (Hrsg.), Handbuch Finanzierung von Erneuerbare-Energie-Projekten, 2015
  • Rücktritt vom Kraftwerksbauvertrag: Anlagenbauer haftet für Mängel auch im "technischen Neuland" | OLG Koblenz v. 30.01.2013 – 5 U 324/12
    jurisPR-PrivBauR 2/2014 Anm. 3
  • Drohender Verlust von Mängelansprüchen im Anlagenbau: § 377 HGB
    jurisPR-PrivBauR, 8/2013
  • Abtretung von Schlussrechnungsforderungen – Fallstricke für den Zessionar
    jurisPR-PrivBauR, 4/2013
  • Fünf Jahre Mängelhaftung beim Kauf einer Freilandphotovoltaikanlage
    jurisPR-PrivBauR 11/2012
  • Trotz unklarer Leistungsbeschreibung: In der Regel kein Dissens gemäß § 155 BGB!
    jurisPR-PrivBauR 10/2012
  • Zusatzvergütung für ursprünglich geschuldete Werkleistung?
    jurisPR-PrivBauR 7/2012
  • Auslösung von Bedarfspositionen durch Architekt – Zahlungspflichten des Auftraggebers wegen § 177 BGB, Duldungsvollmacht und § 2 Abs. 8 VOB/B
    jurisPRPrivBauR, 6/2012
  • Ermittlung des vom Besteller nach Rücktritt vom Bauvertrag geschuldeten Wertersatzes auf Grundlage des Werklohns, nicht des objektiven Werts
    jurisPR-PrivBauR, 2/2012
  • Mangel nicht unerheblich bei unbekannter Mangelursache zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung
    jurisPR-PrivBauR 12/2011
  • Kein Rücktritt vom Kaufvertrag bei Mängelbeseitigungskosten von nur 1% des Kaufpreises
    jurisPR-PrivBauR, 10/2011
  • Vertragsmuster Architekten- und Ingenieurrecht
    Krauß/Weise (Hrsg.), Becksche Online-Formulare Vertragsrecht, 2011

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