Volker Bock berät seit vielen Jahren komplexe Projekte im nationalen wie internationalen Anlagen-, Maschinen- und Industriebau. Sein besonderer Fokus liegt auf Projekten in den Bereichen Nachhaltigkeit und Zukunftstechnologien, von Wind- und Solarprojekten über Wasserstoffanlagen bis hin zu Halbleiter- oder Batteriefabs und Rechenzentren. Volker berät eng verzahnt mit unseren Experten etwa aus den Bereichen Immobilien, Genehmigungen, Regulatorik, Finanzierung und IP umfassend bei der Vertragsgestaltung und -verhandlung für Bau- und Projektverträge jeglicher Couleur. Daneben verfügt Volker über langjährige Erfahrung in der Beilegung von Streitigkeiten, sei es außergerichtlich, vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten.
Referenzen
- Atmira Gruppe bei der Projektentwicklung einer der größten Logistikimmobilien Europas
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz umfassend bei der Errichtung des LNG-Terminals Wilhelmshaven II
- ESMC: Beratung bei der Errichtung der neuen Dresdner Halbleiterfab - eines der größten Investitionsprojekte in Deutschland
- Globalfoundries: Beratung zu verschiedenen Halbleiterprojekten und bei komplexem Kraftwerksprojekt (Pacht und Betrieb), einschließlich Immobilien, Genehmigungen und Finanzierung
- HH2E: Bei Planung, Bau und Betrieb einer Wasserstoffanlage; mit einem Investitions-volumen von bis zu 1 Mrd. EUR
- LHM München: Beratung beim Infrastrukturprojekt U9
- Northvolt: Entwurf und Verhandlung verschiedener Planungs-, Bau- und Rahmenverträge für Batterie-Gigafabrik
- Sachsenenergie: Beratung zu verschiedenen Infrastrukturprojekten, u.a. E-Mobility und Wasserversorgung
- Sunfire: Beratung u. a. zu Lieferverträgen für Elektrolyseanlagen in großen internationalen Wasserstoffprojekten
- STRABAG: bei Erwerb der WTE Wassertechnik
- Swisspower: Beratung bei verschiedenen Wind- und PV-Projekten einschließlich Kooperations- und Projektentwicklungsverträgen, EPC, Anlagenkauf, O&M
- Projektbegleitende Beratung einschließlich Vertragsgestaltung für zahlreiche großvolumige Industrieansiedlungen im In- und Ausland (u. a. Bulgarien, China, Indien, Katar, Malaysia, Rumänien, Russland, Südafrika, Tschechien). Tätigkeit sowohl für Auftraggeber als auch Auftragnehmer und Banken in verschiedenen Branchen; ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in den Branchen Energie und Mikroelektronik.
Auszeichnungen
- Fortlaufend empfohlen für Baurecht, Anlagenbau, Projektentwicklung u.a. in JUVE und The Legal 500
- Führende Beraterpersönlichkeit für die Energiewende - führender Kopf bei Projektenwicklungen ('Unaufgeregt und fokussiert. Super für schwierige Gesprächspartner.’) - JUVE 01/2024
- "Herausragende mediatorische Fähigkeiten. Beste Unterstützung in schwierigen Verhandlungen. Unaufgeregt und effektiv." (Juve 2026)
- "Seine pragmatische Herangehensweise an komplexe Probleme führt immer zu effizienten und nachhaltigen Lösungen" - Mandant in The Legal 500 Germany 2025
- 'Volker Bock: Effizienzmaschine, Problemlöser, Ruhepol, der in schwierigen Situationen stets einen klaren Kopf behält.' (Mandant in The Legal 500 Deutschland 2023)
- 'Sehr engagiert, guter Verhandler.’, ‘Die Zusammenarbeit mit Volker Bock ist sehr vertrauensvoll mit Top-Ergebnissen innerhalb kürzester Zeit.’, ' Kundenorientierte und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichtete Arbeitsweise; die streitigen Parteien moderierend, lösungsorientiert und erreicht so zügige effektive außergerichtliche Lösungen.' (Mandanten in The Legal 500 Deutschland 2022)
Werdegang
Publikationen
- Spielraum des Anlagenbauers bei fehlender Beschaffenheitsvereinbarung | OLG Dresden v. 09.07.2015 - 9 U 1777/08, in: jurisPR-PrivBauR 12/2015 Anm. 2
- Sicherheit nach § 648a BGB trotz Angebot einer Vorauszahlung | OLG Köln v. 23.04.2015 - I-3 U 124/14, in: jurisPR-PrivBauR 10/2015 Anm. 4
- Doch kein Ende des Erfüllungsgehilfen bei der Anlagenlieferung? | OLG Hamburg v. 23.01.2013 - 13 U 198/10, in: jurisPR-PrivBauR 5/2015 Anm. 3
- Risiken aus Projektverträgen – Grundstücke, Planung, Bau in: Herbes/Friege (Hrsg.), Handbuch Finanzierung von Erneuerbare-Energie-Projekten, 2015
- Rücktritt vom Kraftwerksbauvertrag: Anlagenbauer haftet für Mängel auch im "technischen Neuland" | OLG Koblenz v. 30.01.2013 - 5 U 324/12, in: jurisPR-PrivBauR 2/2014 Anm. 3
- Drohender Verlust von Mängelansprüchen im Anlagenbau: § 377 HGB, in: jurisPR-PrivBauR, 8/2013
- Abtretung von Schlussrechnungsforderungen – Fallstricke für den Zessionar, in: jurisPR-PrivBauR, 4/2013
- Fünf Jahre Mängelhaftung beim Kauf einer Freilandphotovoltaikanlage, in: jurisPR-PrivBauR, 11/2012
- Trotz unklarer Leistungsbeschreibung: In der Regel kein Dissens gemäß § 155 BGB!, in: jurisPR-PrivBauR, 10/2012
- Zusatzvergütung für ursprünglich geschuldete Werkleistung?, in: jurisPR-PrivBauR, 7/2012
- Auslösung von Bedarfspositionen durch Architekt – Zahlungspflichten des Auftraggebers wegen § 177 BGB, Duldungsvollmacht und § 2 Abs. 8 VOB/B, in: jurisPRPrivBauR, 6/2012
- Ermittlung des vom Besteller nach Rücktritt vom Bauvertrag geschuldeten Wertersatzes auf Grundlage des Werklohns, nicht des objektiven Werts, in: jurisPR-PrivBauR, 2/2012
- Mangel nicht unerheblich bei unbekannter Mangelursache zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung, jurisPR-PrivBauR, 12/2011
- Kein Rücktritt vom Kaufvertrag bei Mängelbeseitigungskosten von nur 1% des Kaufpreises, in: jurisPR-PrivBauR, 10/2011
- Vertragsmuster Architekten- und Ingenieurrecht in: Krauß/Weise (Hrsg.), Becksche OnlineFormulare Vertragsrecht, 2011
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