Volker Bock berät seit vielen Jahren komplexe Projekte im nationalen wie internationalen Anlagen-, Maschinen- und Industriebau. Sein besonderer Fokus liegt auf Projekten in den Bereichen Nachhaltigkeit und Zukunftstechnologien, von Wind- und Solarprojekten über Wasserstoffanlagen bis hin zu Halbleiter- oder Batteriefabs und Rechenzentren. Volker berät eng verzahnt mit unseren Experten etwa aus den Bereichen Immobilien, Genehmigungen, Regulatorik, Finanzierung und IP umfassend bei der Vertragsgestaltung und -verhandlung für Bau- und Projektverträge jeglicher Couleur. Daneben verfügt Volker über langjährige Erfahrung in der Beilegung von Streitigkeiten, sei es außergerichtlich, vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten.
Referenzen
- Atmira Gruppe
Beratung bei der Projektentwicklung einer der größten Logistikimmobilien Europas - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Umfassende Beratung bei der Errichtung des LNG-Terminals Wilhelmshaven II. - ESMC
Beratung bei der Errichtung der neuen Dresdner Halbleiterfabrik – eines der größten Investitionsprojekte in Deutschland - Globalfoundries
Beratung zu verschiedenen Halbleiterprojekten und bei komplexem Kraftwerksprojekt (Pacht und Betrieb), einschließlich Immobilien, Genehmigungen und Finanzierung - HH2E
Beratung bei Planung, Bau und Betrieb einer Wasserstoffanlage mit einem Investitionsvolumen von bis zu 1 Mrd. EUR - HM München
Beratung beim Infrastrukturprojekt U9 - Northvolt
Entwurf und Verhandlung verschiedener Planungs-, Bau- und Rahmenverträge für Batterie-Gigafabrik - Sachsenenergie
Beratung zu verschiedenen Infrastrukturprojekten, u.a. E-Mobility und Wasserversorgung - Sunfire
Beratung, u. a. zu Lieferverträgen für Elektrolyseanlagen in großen internationalen Wasserstoffprojekten - STRABAG
Beratung beim Erwerb der WTE Wassertechnik - Swisspower
Beratung bei verschiedenen Wind- und PV-Projekten einschließlich Kooperations- und Projektentwicklungsverträgen, EPC, Anlagenkauf, O&M - Diverse Mandanten
Projektbegleitende Beratung einschließlich Vertragsgestaltung für zahlreiche großvolumige Industrieansiedlungen im In- und Ausland (u. a. Bulgarien, China, Indien, Katar, Malaysia, Rumänien, Russland, Südafrika, Tschechien). Tätigkeit sowohl für Auftraggeber als auch Auftragnehmer und Banken in verschiedenen Branchen; ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in den Branchen Energie und Mikroelektronik
Auszeichnungen
- Fortlaufend empfohlen für Baurecht, Anlagenbau, Projektentwicklung und andere Bereiche
JUVE und The Legal 500 - Führende Beraterpersönlichkeit für die Energiewende; führender Kopf bei Projektentwicklungen „Unaufgeregt und fokussiert. Super für schwierige Gesprächspartner.“
JUVE 01/2024 - „Herausragende mediatorische Fähigkeiten. Beste Unterstützung in schwierigen Verhandlungen. Unaufgeregt und effektiv.“
JUVE (2026) - „Volker Bock: Effizienzmaschine, Problemlöser, Ruhepol, der in schwierigen Situationen stets einen klaren Kopf behält.“
The Legal 500 Germany (Mandant, 2023) - „Volker Bock: Effizienzmaschine, Problemlöser, Ruhepol, der in schwierigen Situationen stets einen klaren Kopf behält.“
The Legal 500 Deutschland (Mandant, 2025) - „Sehr engagiert, guter Verhandler.“ „Die Zusammenarbeit mit Volker Bock ist sehr vertrauensvoll mit Top-Ergebnissen innerhalb kürzester Zeit.“ „Kundenorientierte und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichtete Arbeitsweise; die streitigen Parteien moderierend, lösungsorientiert und erreicht so zügige effektive außergerichtliche Lösungen.“
The Legal 500 Deutschland (Mandanten, 2022)
Werdegang
Publikationen
- Spielraum des Anlagenbauers bei fehlender Beschaffenheitsvereinbarung | OLG Dresden v. 09.07.2015 – 9 U 1777/08
jurisPR-PrivBauR 12/2015 Anm. 2 - Sicherheit nach § 648a BGB trotz Angebot einer Vorauszahlung | OLG Köln v. 23.04.2015 – I-3 U 124/14
jurisPR-PrivBauR 10/2015 Anm. 4 - Doch kein Ende des Erfüllungsgehilfen bei der Anlagenlieferung? | OLG Hamburg v. 23.01.2013 – 13 U 198/10
jurisPR-PrivBauR 5/2015 Anm. 3 - Risiken aus Projektverträgen – Grundstücke, Planung, Bau
Herbes/Friege (Hrsg.), Handbuch Finanzierung von Erneuerbare-Energie-Projekten, 2015 - Rücktritt vom Kraftwerksbauvertrag: Anlagenbauer haftet für Mängel auch im "technischen Neuland" | OLG Koblenz v. 30.01.2013 – 5 U 324/12
jurisPR-PrivBauR 2/2014 Anm. 3 - Drohender Verlust von Mängelansprüchen im Anlagenbau: § 377 HGB
jurisPR-PrivBauR, 8/2013 - Abtretung von Schlussrechnungsforderungen – Fallstricke für den Zessionar
jurisPR-PrivBauR, 4/2013 - Fünf Jahre Mängelhaftung beim Kauf einer Freilandphotovoltaikanlage
jurisPR-PrivBauR 11/2012 - Trotz unklarer Leistungsbeschreibung: In der Regel kein Dissens gemäß § 155 BGB!
jurisPR-PrivBauR 10/2012 - Zusatzvergütung für ursprünglich geschuldete Werkleistung?
jurisPR-PrivBauR 7/2012 - Auslösung von Bedarfspositionen durch Architekt – Zahlungspflichten des Auftraggebers wegen § 177 BGB, Duldungsvollmacht und § 2 Abs. 8 VOB/B
jurisPRPrivBauR, 6/2012 - Ermittlung des vom Besteller nach Rücktritt vom Bauvertrag geschuldeten Wertersatzes auf Grundlage des Werklohns, nicht des objektiven Werts
jurisPR-PrivBauR, 2/2012 - Mangel nicht unerheblich bei unbekannter Mangelursache zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung
jurisPR-PrivBauR 12/2011 - Kein Rücktritt vom Kaufvertrag bei Mängelbeseitigungskosten von nur 1% des Kaufpreises
jurisPR-PrivBauR, 10/2011 - Vertragsmuster Architekten- und Ingenieurrecht
Krauß/Weise (Hrsg.), Becksche Online-Formulare Vertragsrecht, 2011
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