Volker Bock
Rechtsanwalt, Partner

Volker Bock berät seit vielen Jahren komplexe Projekte im nationalen wie internationalen Anlagen-, Maschinen- und Industriebau. Sein besonderer Fokus liegt auf Projekten in den Bereichen Nachhaltigkeit und Zukunftstechnologien, von Wind- und Solarprojekten über Wasserstoffanlagen bis hin zu Halbleiter- oder Batteriefabs. Volker leitet das Green Team unserer Real Estate Investment Group und berät eng verzahnt mit unseren Experten etwa aus den Bereichen Immobilien, Genehmigungen, Regulatorik, Finanzierung und IP umfassend bei der Vertragsgestaltung und -verhandlung für Bau- und Projektverträge jeglicher Couleur. Daneben verfügt Volker über langjährige Erfahrung in der Beilegung von Streitigkeiten, sei es außergerichtlich, vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten.
Referenzen
- Globalfoundries: Beratung zu verschiedenen Halbleiterprojekten und bei komplexem Kraftwerksprojekt (Pacht und Betrieb), einschließlich Immobilien, Genehmigungen und Finanzierung
- Foresight: Bei Planung, Bau und Betrieb einer Wasserstoffanlage; mit einem Investitions-volumen von bis zu 1 Mrd. EUR
- Sunfire: Beratung u. a. zu Lieferverträgen für Elektrolyseanlagen in großen internationalen Wasserstoffprojekten
- Swisspower: Beratung bei verschiedenen Wind- und PV-Projekten einschließlich Kooperations- und Projektentwicklungsverträgen, EPC, Anlagenkauf, O&M
- Projektbegleitende Beratung einschließlich Vertragsgestaltung für zahlreiche großvolumige Industrieansiedlungen im In- und Ausland (u. a. Bulgarien, China, Indien, Katar, Malaysia, Rumänien, Russland, Südafrika, Tschechien). Tätigkeit sowohl für Auftraggeber als auch Auftragnehmer und Banken in verschiedenen Branchen; ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in den Branchen Energie und Mikroelektronik.
Pressestimmen
- Häufig empfohlener Anwalt für Anlagenbau und Projektentwicklung, JUVE Handbuch seit 2012/2013, („ Im Anlagenbau von unschätzbarem Wert“)
- Besonders empfohlen für Baurecht (einschließlich Streitbeilegung), Legal 500 Deutschland seit 2014 („Der ‘erfahrene‘ Volker Bock (…) und Stefan Weise gelten als die Schlüsselfiguren des auf Anlagenbau und Projektentwicklung spezialisierten Teams.“)
- 'Sehr engagiert, guter Verhandler.’, ‘Die Zusammenarbeit mit Volker Bock ist sehr vertrauensvoll mit Top-Ergebnissen innerhalb kürzester Zeit.’, ' Kundenorientierte und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichtete Arbeitsweise; die streitigen Parteien moderierend, lösungsorientiert und erreicht so zügige effektive außergerichtliche Lösungen.' (The Legal 500 Deutschland 2022)
Werdegang
Events
Alle anzeigenPublikationen
- Spielraum des Anlagenbauers bei fehlender Beschaffenheitsvereinbarung | OLG Dresden v. 09.07.2015 - 9 U 1777/08, in: jurisPR-PrivBauR 12/2015 Anm. 2
- Sicherheit nach § 648a BGB trotz Angebot einer Vorauszahlung | OLG Köln v. 23.04.2015 - I-3 U 124/14, in: jurisPR-PrivBauR 10/2015 Anm. 4
- Doch kein Ende des Erfüllungsgehilfen bei der Anlagenlieferung? | OLG Hamburg v. 23.01.2013 - 13 U 198/10, in: jurisPR-PrivBauR 5/2015 Anm. 3
- Risiken aus Projektverträgen – Grundstücke, Planung, Bau in: Herbes/Friege (Hrsg.), Handbuch Finanzierung von Erneuerbare-Energie-Projekten, 2015
- Rücktritt vom Kraftwerksbauvertrag: Anlagenbauer haftet für Mängel auch im "technischen Neuland" | OLG Koblenz v. 30.01.2013 - 5 U 324/12, in: jurisPR-PrivBauR 2/2014 Anm. 3
- Drohender Verlust von Mängelansprüchen im Anlagenbau: § 377 HGB, in: jurisPR-PrivBauR, 8/2013
- Abtretung von Schlussrechnungsforderungen – Fallstricke für den Zessionar, in: jurisPR-PrivBauR, 4/2013
- Fünf Jahre Mängelhaftung beim Kauf einer Freilandphotovoltaikanlage, in: jurisPR-PrivBauR, 11/2012
- Trotz unklarer Leistungsbeschreibung: In der Regel kein Dissens gemäß § 155 BGB!, in: jurisPR-PrivBauR, 10/2012
- Zusatzvergütung für ursprünglich geschuldete Werkleistung?, in: jurisPR-PrivBauR, 7/2012
- Auslösung von Bedarfspositionen durch Architekt – Zahlungspflichten des Auftraggebers wegen § 177 BGB, Duldungsvollmacht und § 2 Abs. 8 VOB/B, in: jurisPRPrivBauR, 6/2012
- Ermittlung des vom Besteller nach Rücktritt vom Bauvertrag geschuldeten Wertersatzes auf Grundlage des Werklohns, nicht des objektiven Werts, in: jurisPR-PrivBauR, 2/2012
- Mangel nicht unerheblich bei unbekannter Mangelursache zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung, jurisPR-PrivBauR, 12/2011
- Kein Rücktritt vom Kaufvertrag bei Mängelbeseitigungskosten von nur 1% des Kaufpreises, in: jurisPR-PrivBauR, 10/2011
- Vertragsmuster Architekten- und Ingenieurrecht in: Krauß/Weise (Hrsg.), Becksche OnlineFormulare Vertragsrecht, 2011