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Fusion von PGA und LIV Golf Tour – Sind nun alle kartellrechtlichen Probleme ausgeräumt?

07.06.2023

Was ist passiert?

Die Golfwelt geriet Anfang 2022 in Aufruhr, als die von einem saudi-arabischen Staatsfonds gesponserte LIV Golf Tour der etablierten PGA Tour Konkurrenz machte und einige bekannte Spieler abwarb. Als Reaktion darauf untersagte die PGA den Golfprofis, die bereits an Turnieren der LIV Golf Tour teilgenommen hatten, die Teilnahme an ihren eigenen Turnieren. Einige der betroffenen LIV-Golfprofis entschieden sich jedoch, gerichtlich gegen diese Ausschlüsse vorzugehen. Die Golfprofis (unterstützt durch die LIV Golf Tour) argumentierten, dass solche Maßnahmen der PGA kartellrechtswidrig seien. (siehe unseren Newsbeitrag hier).

Nun überraschten die PGA und die LIV Golf Tour Anfang Juni 2023 die Öffentlichkeit mit ihrer Einigung und einer neuen Zusammenarbeit. Anstatt in Konkurrenz um Spieler, Werbegelder und Zuschauer zu treten, soll nun eine einheitliche Golftour gemeinsam organisiert werden. Medienberichten zufolge regelt die Vereinbarung eine vollständige Zusammenlegung aller golfbezogenen Aktivitäten beider Parteien in einer neuen Unternehmenseinheit. Zusätzlich soll auch die DP World Tour, die bisher mit der PGA verbunden war, Teil dieser Kooperation sein.

Welche Rolle spielt das Kartellrecht?

Die Streitigkeiten zwischen der PGA und der LIV Golf Tour betrafen hauptsächlich die Frage, ob die PGA ihre beherrschende Stellung auf dem Markt für die Veranstaltung von Turniertouren für Golfprofis missbraucht hat. Konkret wäre zu klären, ob die PGA durch ihre Maßnahmen den Aufstieg eines Konkurrenten verhindern wollte und somit nicht nur den sportlichen, sondern auch den wirtschaftlichen Wettbewerb beeinträchtigte.

Darüber hinaus stand auch der Vorwurf im Raum,  die Satzungen und Verträge der PGA mit ihren Golfprofis verstießen gegen das Kartellverbot (Art. 101 Abs. 1 AEUV, § 1 GWB). Denn die exklusive Bindung der Golfprofis an die PGA und deren Turniere würde die wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeit der Spieler beeinträchtigen.

Diese kartellrechtlichen Fragen dürften jedenfalls im Golfsport bis auf weiteres keine weitere Bedeutung mehr haben, wenn zukünftig wieder nur eine Organisation weltweite Turniertouren für Golfprofis ausrichtet. Die kartellrechtlichen Probleme als solche sind allerdings nicht abschließend gelöst. In anderen Sportarten wie dem Eisschnelllauf und vor allem auch im Fußball gab es bekanntlich ähnliche Konstellationen, in denen neue Veranstalter den etablierten Verbänden Konkurrenz machten. Mit Spannung werden daher die noch ausstehenden Entscheidungen des EuGH zur Super League und zur ISU erwartet.

Fusionskontrolle und Kontrolle drittstaatlicher Subventionen durch die Europäische Kommission?

Offen ist, ob es sich bei der Vereinbarung um einen Zusammenschluss der LIV Golf Tour und der PGA Tour handelt (oder allein um eine Kooperation) und ob die Transaktion fusionskontrollrechtlichen und/oder subventionsrechtlichen Prüfungen unterliegt.

Beispielsweise könnte das Vorhaben von der Europäischen Kommission, der britischen Competition and Markets Authority (CMA) und insbesondere auch von der US-amerikanischen Federal Trade Commission (FTC) im Rahmen einer Fusionskontrolle auf wettbewerbliche Bedenken hin überprüft werden. Ob und welche Wettbewerbsbehörde(n) zuständig ist oder sind, hängt vor allem von der Form der Zusammenarbeit und von den bisherigen Umsätzen der Parteien ab.

Durch einen Zusammenschluss der PGA Tour und der LIV Golf Tour könnte voraussichtlich der Wettbewerb dieser beiden Organisationen um Spieler, Werbegelder und Zuschauer zukünftig wieder zum Erliegen kommen. Inwiefern dies durch wirtschaftliche und auch sportliche Vorteile für die Golfprofis, andere Akteure und auch für die Zuschauer ausgeglichen werden könnte, werden gegebenenfalls die zuständigen Wettbewerbsbehörden im Rahmen von Fusionskontrollverfahren klären müssen.

Zudem ist angesichts der Beteiligung eines saudi-arabischen Staatsfonds an der LIV Golf Tour und dem durch die Vereinbarung entstehenden Konstrukt nicht auszuschließen, dass das Vorhaben auch wegen der neuen Verordnung zur Kontrolle drittstaatlicher Subventionen bei der Europäischen Kommission angemeldet werden muss (siehe dazu unseren Newsbeitrag hier). Letzteres kommt allerdings nur näher in Betracht, wenn die relevanten Verträge nach dem 12. Juli 2023 unterschrieben und der Zusammenschluss erst nach dem 12. Oktober 2023 vollzogen wird (siehe dazu unseren Newsbeitrag hier).

Ausblick

Es bleibt spannend zu sehen, welche Anmeldepflichten durch einen eventuellen Zusammenschluss von PGA und LIV Golf Tour ausgelöst werden. Wenn eine oder mehrere Wettbewerbsbehörden eine fusionskontrollrechtliche Prüfung der Transaktion durchführen, könnten dabei wettbewerbliche Bedenken gegen die Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Märkte zutage treten. Im schlimmsten Fall könnte das Vorhaben infolgedessen von einer Wettbewerbsbehörde auch untersagt werden.

Eine solche Untersagung hätte sicherlich erhebliche Auswirkungen auf den Golfsport, sowohl auf sportlicher als auch auf wirtschaftlicher Ebene. Zudem könnten die bisherigen rechtlichen Streitigkeiten zwischen PGA und LIV Golf Tour wieder aufflammen. Die erwarteten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den Fällen der Super League und ISU könnten in diesem Zusammenhang wiederum wegweisend sein.

Kartellrecht

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