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Sondierungs­verhandlungen von CDU/CSU und SPD: Steuerliche Eckpunkte

25.01.2018

Nachdem am 12.1.2018 die voraussichtlich künftigen Koalitionspartner CDU/CSU und SPD die Ergebnisse ihrer Sondierungsgespräche veröffentlicht haben, hat nun der SPD-Bundesparteitag am 21.1.2018 grünes Licht für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen gegeben.

Das Sondierungspapier enthält bereits zahlreiche steuerliche Vorhaben. Diese sind allerdings noch sehr überschaubar und zudem in ihrem Inhalt noch wenig konkret. In den Koalitionsverhandlungen können nun die Vorhaben weiter konkretisiert werden.

Die Verhandlungen sollen dem Vernehmen nach Mitte Februar abgeschlossen sein. Daran schließen sich dann die Zustimmungsprozesse der Parteien. Insbesondere von Seiten der SPD muss der Koalitionsvertrag durch eine Mitgliederbefragung bestätigt werden.

Die bisher im Sondierungspapier enthaltenen steuerlichen Aspekte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Einstieg in die Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Wie bereits in den gescheiterten Jamaika-Sondierungsgesprächen steht auch zwischen CDU/CSU und SPD die schrittweise Abschaffung bzw. der Abbau des Solidaritätszuschlags im Zentrum der steuerlichen Überlegungen. Dies dürfte allerdings mehr der Tatsache geschuldet sein, dass die Erhebung des Solidaritätszuschlags als Übergangsabgabe immer mehr verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.

Laut dem Sondierungspapier soll die bisherige Freigrenze und die Gleitzone erhöht werden. Konkrete Zahlen über die Höhe der neuen Freigrenze oder Details zur Gleitzone werden allerdings noch nicht genannt. Genauere Eckdaten werden frühestens im Koalitionsvertrag zu erwarten sein.

Allerdings bedeuten die vorgeschlagenen Maßnahmen nur einen Einstieg in die Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Das gesamte Entlastungsvolumen beim Solidaritätszuschlag wird auf lediglich 10 Mrd. Euro in den nächsten 4 Jahren begrenzt. Legt man das Aufkommen des Solidaritätszuschlags des Jahres 2016 in Höhe von 16,85 Mrd. Euro zugrunde und rechnet dies auf die Legislaturperiode hoch (67,4 Mrd. Euro= 4 Jahre x 16,85 Mrd. Euro), so beträgt das vorgesehene Entlastungsvolumen gerade 15% des Aufkommens in den nächsten 4 Jahren (10 Mrd. / 67,4 Mrd.).

Ziel der Änderungen bei der Erhebung des Solidaritätszuschlags ist laut dem Sondierungspapier die vollständige Entlastung von rund „90% aller Soli-Zahler“ vom Solidaritätszuschlag.
Keine Hoffnung auf Entlastung vom Solidaritätszuschlag dürften sich daher Kapitalgesellschaften und Einkommensteuerpflichtige mit hohen zu versteuernden Einkommen machen.

Einkommensteuertarif

Ob es zu einer Änderung des Einkommensteuertarifs kommt, ist derzeit noch nicht abzusehen. Bisher enthält das Sonderungspapier lediglich die Aussage, dass die Steuerbelastung der Bürger nicht erhöht werden soll. Eine Erhöhung der Steuerbelastung für Unternehmen bei der KSt oder GewSt ist damit noch nicht ausgeschlossen.

Obwohl sowohl die CDU/CSU als auch die SPD in ihrem Wahlprogramm eine Anhebung der Grenze für die Anwendung des ESt-Spitzensteuersatzes von 42% auf 60.000 Euro gefordert haben, fehlt eine solche Aussage bisher im Sonderungspapier. Doch hier dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Eine solche Anhebung dürfte allerdings nur mit einer Verringerung der Einkommensgrenze zu erreichen sein, ab der der 45%-ige ESt-Satz zur Anwendung kommt. Derzeit ist ab einem zu versteuernden Einkommen von 54.950 Euro der ESt-Satz von 42% und ab einem zu versteuernden Einkommen von 260.533 Euro der ESt-Satz von 45% zu zahlen.

Abschaffung der Abgeltungsteuer

Einig sind sich die möglichen Koalitionspartner bzgl. der Abschaffung der Abgeltungsteuer für Zinserträge. Voraussetzung hierfür soll die Etablierung des automatischen internationalen Informationsaustauschs sein. Mit der Abschaffung der Abgeltungsteuer kommen beide Parteien einer ihrer Forderungen in ihren Wahlprogrammen nach.

Zwar muss die Abschaffung der Abgeltungsteuer für Zinsen und Dividenden im Privatvermögen gleichermaßen erfolgen. Doch dürfte die Abschaffung der Abgeltungsteuer im Ergebnis nur für Zinserträge eine höhere Steuerbelastung zur Folge haben. Denn für im Privatvermögen empfangene Dividenden dürfte dann – wie vor Einführung der Abgeltungsteuer – das Teileinkünfteverfahren zur Anwendung kommen.

Förderung des Wohnungsbaus und des Wohneigentums

Steuerliche Vorteile könnte die neue Regierung auch für Vermieter und künftige Eigenheimbesitzer bereit halten. Allerdings sind auch hier die Aussagen im Sondierungspapier noch wenig konkret. Konkret ist nur, dass 2 Mrd. Euro für „AfA, energetische Gebäudesanierung, Förderung Eigentum für Familien“ zur Verfügung gestellt werden sollen.

Weiteres Ziel im Sondierungspapier ist der Bau von 1,5 Mio. Wohnungen. Das hierfür erforderliche Bauland soll durch steuerliche Anreize gefördert werden. So soll die Gewinnung von Wohnbauland von Landwirten durch steuerlich wirksame Reinvestitionsmöglichkeiten in den Mietwohnungsbau verbessert werden. Auch den Kommunen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern. Daneben sollen insbesondere Familien bei der Wohneigentumsbildung finanziell unterstützt werden. Ob dies durch das im Wahlkampf geforderte Baukindergeld erfolgen soll, ist noch unklar.

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung und Investitionen in die „Digitalisierung“

Für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen soll eine steuerliche Förderung eingeführt werden. Dabei sollen Personal- und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung gefördert werden.

Außerdem sollen auch Investitionen von Unternehmen in die Digitalisierung durch steuerliche Anreize unterstützt werden. Auch hier fehlen noch konkrete Aussagen, was unter „Investitionen in die Digitalisierung“ zu verstehen ist. Möglicherweise handelt es sich um verkürzte steuerliche Abschreibungszeiträume für Soft- und Hardware.

Gemeinsame, konsolidierte Bemessungsgrundlage und Mindestsätze

Für Kapitalgesellschaften könnte es zur Umsetzung der von der EU vorgeschlagenen, gemeinsamen, konsolidierten Bemessungsgrundlage bzw. zur Einführung von Mindeststeuersätzen kommen. Zumindest sieht das Sondierungspapier eine Unterstützung einer gemeinsamen, konsolidierten Bemessungsgrundlage und von Mindestsätzen bei den Unternehmenssteuern vor. Gemeinsam mit Frankreich soll hierfür eine Initiative ergriffen werden.

Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und Geldwäsche

Ebenso im Sondierungspapier enthalten ist die Unterstützung für eine effiziente und unbürokratische Bekämpfung der Steuerhinterziehung, der Steuervermeidung und der Geldwäsche im nationalen und internationalen Rahmen.

Finanztransaktionsteuer

Zudem soll wieder die Initiative zur Einführung der Finanztransaktionssteuer im europäischen Kontext angestoßen werden.

Kindergeld

Für Familien soll es eine Anhebung des Kindergelds in zwei Schritten (zum 1.7.2019 um 10 Euro und zum 1.1.2021 um weitere 15 Euro) geben, die gleichzeitig eine entsprechende Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags zur Folge hat.

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