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BMWK ver­öffentlicht Maßnahmen­paket zur Erneuerung und Stärkung der Auto­mobil­industrie

17.12.2024

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 12.12.2024 ein Maßnahmenpaket vorgestellt, mit denen das Ministerium die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Automobilindustrie insbesondere gegenüber der amerikanischen und chinesischen Konkurrenz stärken will.

A. Allgemein geplante Maßnahmen

Das BMWK konstatiert den erheblichen Wettbewerbsdruck, unter dem die deutsche und europäische Automobilindustrie steht. Vor diesem Hintergrund sieht das veröffentlichte „Autopaket“ eine Vielzahl von Maßnahmen der Politik vor, um diese zu unterstützen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Grundsätzlich wird der eingeschlagene Kurs in der Automobilindustrie nicht verändert. Nach Überzeugung des BMWK sind Klarheit und Planungssicherheit für die Industrie und die Verbraucherinnen und Verbraucher entscheidend. So wird am Ausstieg aus dem fossilen Verbrennungsmotor bei Pkw ab 2035 ebenso festgehalten wie an den beschlossenen Flottengrenzwerten. Um auf die aktuellen Absatzprobleme zu reagieren, sollen die Strafzahlungen bei Nichteinhaltung der Flottengrenzwerte zwar beibehalten, aber dahingehend flexibilisiert werden, dass Verstöße im Jahr 2025 mit Übererfüllungen in den Jahren 2026 und 2027 verrechnet werden können. Zudem will das BMWK die Strafzahlungen gezielt zur Unterstützung der europäischen Automobilindustrie einsetzen und nicht generell in den EU-Haushalt fließen lassen.

Der Standortschwäche in Deutschland und Europa soll durch Anpassungen bei den Energiepreisen, den steuerlichen Rahmenbedingungen und den hohen Bürokratielasten entgegengewirkt werden. Hier verweist das BMWK auf die Wachstumsinitiative der Bundesregierung und die eigene vorgeschlagene Modernisierungsagenda. Diese sehen eine Investitionsprämie, die Senkung der Stromsteuer und die Halbierung der Netzentgelte vor. Darüber hinaus sind weitere Anstrengungen zum Bürokratieabbau geplant, wobei das BMWK hier insbesondere die Brüsseler Regulierung im Blick hat. Speziell für die Automobilindustrie sollen Transformationsnetzwerke weiter gefördert werden.

Auch die Innovationsfähigkeit der europäischen und deutschen Automobilindustrie wird in den Blick genommen, wobei hier vor allem die Digitalisierung des Autos, das automatisierte Fahren sowie Innovationen in den Bereichen Robotik und Material im Fokus stehen. Das BMWK sieht vor allem die Automobilhersteller selbst in der Pflicht, will aber unterstützend eingreifen. Es verweist hierzu auf die Vorschläge des Expertenkreis Transformation der Automobilwirtschaft. Zudem will das BMWK die Batterieforschung weiter fördern.

B. Gezielte Unterstützung im Bereich Elektromobilität

Das Autopaket enthält konkrete Maßnahmen im Bereich der Elektromobilität.

Erstens will das Bundesministerium das Laden von Elektroautos einfacher und günstiger machen. Der Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge soll weiterhin staatlich gefördert werden. Um diesen weiter voranzutreiben und zu beschleunigen, sind aus Sicht des BMWK auch weitere regulatorische Maßnahmen notwendig. Als nächstes wird vorgeschlagen durch die AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) ein größeres Angebot und mehr Preistransparenz sowie eine europaweite Regelung für eRoaming zu schaffen. Ein weiteres Maßnahmenfeld sind Effizienz- und Kostenvorteile im Zusammenspiel von Elektromobilität und erneuerbaren Energien. Das verpflichtende Angebot dynamischer Stromtarife ab 2025 ermöglicht die Digitalisierung des Stromnetzes und erleichtert die Möglichkeit das eigene Elektroauto zu Zeiten günstiger Strompreise zu laden. Als nächster Schritt wird die Möglichkeit des bidirektionalen Ladens gesehen, so dass das Auto gleichzeitig als Stromspeicher genutzt werden kann. Schließlich soll der Strom günstiger werden, indem die Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau gesenkt und die Netzentgelte durch staatliche Teilfinanzierung halbiert werden.

Zweitens will das BMWK den gewerblichen Markt weiter stärken, da dieser als entscheidend für den Hochlauf der Elektromobilität gilt. Dazu habe die Bundesregierung eine Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge beschlossen. Darüber hinaus soll es gewerblichen Leasingnehmern möglich sein, die aufgewendeten Leasingraten zeitlich vorgelagert und damit gewinnmindernd steuerlich geltend zu machen. Das Konzept sieht weiter vor, das Dienstwagenprivilegs so zu reformieren, dass es mehr Anreize für klimaneutrale Mobilität setzt. Schließlich soll die öffentliche Hand verstärkt als Nachfrager von Elektromobilität auftreten und eine Vorbildfunktion einnehmen.

Drittens sieht das BMWK Probleme bei der Finanzierung von Elektroautos für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen und möchte hier eine gezielte staatliche Förderung etablieren; Förderung soll nur erhalten, wer auch in Europa produziert („In Europa, für Europa“).

Damit sich auch Menschen mit geringeren Einkommen Elektromobilität leisten können, schlägt das Ministerium vor beim Kauf eines Elektroautos – egal ob neu oder gebraucht – ein Ladestromguthaben von 1.000 Euro staatlich zu finanzieren. Darüber hinaus wird eine steuerliche Förderung in Form einer Abschreibungsmöglichkeit analog zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung ins Spiel gebracht. Da Haushalte mit niedrigen Einkommen von einer steuerlichen Förderung kaum profitieren, sollen zudem alternative Modelle wie ein „Social Leasing-Modell“ eingeführt werden. Schließlich will das BMWK auch den Gebrauchtwagenmarkt mit Elektroautos beleben. Dazu ist eine Förderung von professionellen Batteriechecks mit jeweils 100 Euro geplant.

C. Fazit

Das vorgeschlagene Maßnahmenpaket ist eine Antwort auf den Druck, unter dem die deutsche und europäische Automobilindustrie derzeit stehen und enthält eine Vielzahl an unterschiedlich konkreten Maßnahmen zu ihrer Unterstützung. Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen erfordern Änderungen im Sekundärrecht der Europäischen Union. Ob die vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichen und vor allem in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden, ist angesichts der politischen Situation unklar. Das umfassende und ambitionierte Maßnahmenpaket unterstreicht jedoch neuerlich die herausragende Bedeutung der Automobilindustrie für die deutsche und europäische Wirtschaft.