Bundeskabinett beschließt Stärkung des Zolls bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
Das Bundeskabinett hat am 15.06.2016 den Gesetzentwurf zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls sowie der zuständigen Landesbehörden gestärkt werden.
Damit wird nach der angekündigten Personalaufstockung der deutschen Zollverwaltung (s. hier – Link zu Artikel vom 13.04.2016 „Deutsche Zollverwaltung rüstet auf: Effektive Bekämpfung von Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit“) auch der rechtliche Rahmen für die effektive Bekämpfung der Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit ausgeweitet.
Hier ein Überblick zu den wichtigsten Änderungen:
Neues IT-Verfahren
Durch die Implementierung eines neuen IT-Verfahrens zu Vorgangsbearbeitung und Erfassung der Arbeitsstatistik soll eine optimale IT-Ausstattung geschaffen und ein erleichterter Abgleich von Daten ermöglicht werden.
Zugriff der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf das Zentrale Fahrzeugregister
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhält zur Effizienzsteigerung zudem einen automatisierten Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes und damit auf Halterdaten.
Zuständigkeit bei Meldeverstößen gemäß SGB IV
Die Zuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit für die Ahndung von Meldeverstößen nach dem Vierten Buch des Sozialgesetzbuches wird ausgeweitet. So ist sie auch dann zuständig, wenn die Verstöße in keinem Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufgedeckt wurden. Die Ahndung dieser Meldeverstöße wird damit bei den Behörden der Zollverwaltung gebündelt.
Eigene Prüfungsbefugnisse der zuständigen Landesbehörden
Die für die Bekämpfung der handwerks- und gewerberechtlichen Schwarzarbeit zuständigen Landesbehörden erhalten – entsprechend ihrer im Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz normierten Aufgaben – eigene Prüfungsbefugnisse.
Die anstehende Gesetzesänderung sollte Unternehmen Anlass bieten, ihre Organisation zu überprüfen und aktuelle Gesetzesänderungen rechtzeitig hinreichend zu berücksichtigen, um als Unternehmen zukunftsfähig zu bleiben und Strafen sowie umfangreiche Bußgelder zu vermeiden.
Gerne helfen wir Ihnen hierbei mit unserem HR-Compliance-Healthcheck. Für mehr Informationen dazu, können Sie sich gerne jederzeit an Daniel Happ wenden.
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