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Bundes­kartell­amt stellt Pilot­verfahren gegen Adidas ein

08.07.2014

Am 02.07.2014 hat das Bundeskartellamt in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass es das Verfahren gegen die Adidas AG (Adidas) eingestellt hat. Gegenstand des Verfahrens gegen Adidas war insbesondere das in den Geschäftsbedingungen zum Online-Vertrieb enthaltene und für die – im Rahmen des selektiven Vertriebssystems – autorisierten Adidas-Händler ausnahmslos geltende Verbot, Adidas-Produkte über Online-Marktplätze, wie z.B. Ebay, Amazon oder Rakuten.de, zu vertreiben.

Nachdem das Bundeskartellamt umfangreiche Ermittlungen bei Händlern und Sportartikelherstellern in Deutschland vorgenommen hatte, teilte es Adidas seine wettbewerblichen Bedenken im Hinblick auf die Ausgestaltung des Internetvertriebs von Adidas mit. Adidas änderte daraufhin seine Internet-Vertriebsbedingungen, indem es das für autorisierte Adidas-Händler geltende Verbot, Produkte von Adidas über Online-Marktplätze zu verkaufen, entfallen ließ. Zusätzlich genehmigt Adidas seinen autorisierten Händler im Rahmen der Internetvertriebsbedingungen fortan ausdrücklich, Adidas-Markenbegriffe als Suchbegriffe bei der Suchmaschinenwerbung, wie beispielsweise Google AdWords, zu verwenden.

Das Verfahren des Bundeskartellamtes gegen Asics läuft noch. Allerdings befindet sich das Bundeskartellamt aktuell in Gesprächen mit dem japanischen Sportartikelhersteller über eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung. Die in den Internet-Vertriebsbedingungen von Asics enthaltenen Verbotsregelungen für Asics-Händler stellen nach vorläufiger Einschätzung des Bundeskartellamtes ein Totalverbot des Internethandels für Asics-Händler dar. Siehe hierzu auch Pressemitteilung des Amtes vom 28.04.2014

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