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Nationale und europäische Maßnahmen zur Reduzierung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise

29.06.2020

***** Update vom 29.06.2020: Beratungen zu Corona-Wiederaufbaufonds der EU angelaufen *****

 

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben am 19.06.2020 in einer Videokonferenz über einen geplanten Wiederaufbaufonds der EU in der Corona-Krise beraten.

Der Vorschlag geht zurück auf einen am 18.05.2020 veröffentlichten deutsch-französischen Vorschlag („Merkel-Macron-Plan“), der die Einrichtung eines Fonds zur wirtschaftlichen Erholung der EU nach der Corona-Krise im Umfang von 500 Milliarden Euro vorsieht. Die Gelder sollen danach in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen ausgezahlt werden, um die Staatshaushalte nicht weiter zu belasten. Für die Beschaffung der Gelder soll die EU-Kommission für die gesamte Union über Anleihen Kredite am Kapitalmarkt aufnehmen. Diese sollen gemeinsam bis zum Jahr 2058 über den EU-Haushalt abbezahlt werden.

Widerstand gegen diesen Plan regte sich insbesondere von Seiten der selbsternannten „sparsamen Vier“ bestehend aus Österreich, Dänemark. Schweden und den Niederlanden, die kurz darauf einen Gegenentwurf vorlegten. Dieser sieht zwar ebenfalls einen Notfallfonds vor, der aber auf einem „Loans-for-Loans“-System beruht: Die durch die EU ausgezahlten Hilfen sollen danach ausschließlich aus Krediten bestehen, die von jedem Empfänger in gleicher Höhe zurückgezahlt werden müssen. Die Gruppe verlangt zudem eine strenge Befristung des Notfallfonds auf zwei Jahre sowie die Bereitschaft von Ländern mit besonders hohen Schulden zu Reformen. Eine „Vergemeinschaftung“ von Schulden und eine Erhöhung des EU-Budges lehnen die vier Staaten vehement ab.

Das am 27.05.2020 von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen vorgestellte Konzept für einen Corona-Hilfsfonds baut auf die deutsch-französische Initiative auf, sieht aber noch umfangreichere Hilfen vor: Geplant ist danach ein Paket in Höhe von 750 Milliarden Euro, von denen zwei Drittel als Zuwendungen und ein Drittel als Kredite gezahlt werden sollen. Profitieren von der Unterstützung sollen insbesondere die besonders betroffenen Staaten. So sind alleine für Italien und Spanien ca. 300 Milliarden Euro vorgesehen. Auch nach dem Kommissionsvorschlag sollen die Schulden bis zum Jahr 2058 über den EU-Haushalt abgebaut werden. Zusätzlich ist die Schaffung neuer eigener Einnahmen für die EU, etwa durch Ausweitung des Europäischen Emissionshandels und durch die Einführung einer Digitalsteuer oder einer Plastikabgabe, im Gespräch.

Eine Einigung ist bislang nicht erzielt worden. Die Beratungen sollen in den folgenden Wochen weitergeführt werden.

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***** Update vom 20.03.2020: Bundesregierung arbeitet an umfangreichem Corona-Rettungsfonds *****

Die Bundesregierung arbeitet an einem Rettungsprogramm für weite Teile der von der Corona-Krise in Mitleidenschaft gezogenen deutschen Wirtschaft. Das Programm, dessen Rahmenbedingungen noch nicht genau feststehen, soll auf die ungekannten wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise und der durch sie herausgeforderten staatlichen Schutzmaßnahmen reagieren. Dabei sollen über die bislang angekündigten Liquiditätshilfen hinaus offenbar weitreichende Rettungsmaßnahmen ergriffen werden, die von Garantien für privatwirtschaftliche Verbindlichkeiten über direkte finanzielle Zuschüsse und faktische Teilverstaatlichungen reichen, um Unternehmen und Betriebe vor der Insolvenz zu retten. Auch Klein- und Kleinstunternehmer sollen davon profitieren. Aktuell wird ein Volumen von rund EUR 500 Milliarden diskutiert. Die Bundesregierung erscheint entschieden, mit einem ähnlich umfassenden Rettungspakt wie in der Finanzkrise die verheerenden Wirkungen der Corona-Krise eindämmen zu wollen.

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***** Update vom 13.03.2020: Bundesregierung und EU konkretisieren ihre Hilfsmaßnahmen *****

Die Bundesregierung hat heute Mittag ihr Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus „Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ vorgestellt. Ziel ist es, unverschuldet in Finanznöte geratene gesunde Firmen und Betriebe mit ausreichend Liquidität auszustatten, damit sie gut durch die Krise kommen. Das Maßnahmenpaket enthält, wie angekündigt, Vereinfachungen beim Kurzarbeitergeld sowie weitreichende Maßnahmen zur Liquiditätshilfe für Unternehmen und Betriebe.
 
Zum einen flexibilisiert die Bundesregierung die Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld. Konkret beinhalten die Maßnahmen eine Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %, einen teilweisen oder vollständigen Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden, eine Gewährung von Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer sowie die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit.
 
Zum anderer ergreift die Bundesregierung weitreichende Maßnahmen der Liquiditätshilfe für Unternehmen. Einen Baustein stellen steuerliche Liquiditätshilfen dar. So wird Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, Steuerzahlungen zu stunden und Vorauszahlungen zu senken. Überdies verzichtet die Bundesregierung bis Ende 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen, wenn der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist. Die Bundesregierung hat dabei angekündigt, dass die zuständigen Behörden diese Maßnahmen weitreichend und großzügig einsetzen wollen.
 
Darüber hinaus ergreift die Bundesregierung Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung von Unternehmen und Betrieben, die in ihrem Volumen ausdrücklich unbegrenzt sind. So werden etwa Bedingungen für bestehende KfW-Kreditprogramme für kleinere, mittlere und größere Bestandsunternehmen gelockert, insbesondere indem die staatliche Risikoübernahme erhöht wird, um die Bereitschaft von Hausbanken für eine Kreditvergabe anzuregen. Auch werden die Bedingungen für Bürgschaften der Bürgschaftsbanken gelockert, insbesondere durch Erhöhung von Bürgschaftshöchstbeträgen und Risikoanteilen des Bundes. Für Unternehmen, die krisenbedingt vorrübergehend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und die deshalb keinen Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, hat die Bundesregierung zusätzliche KfW-Sonderprogramme angekündigt. Zudem betont die Bundesregierung die bewährten Exportkreditgarantien (Hermes) sowie das KfW-Programm zur Refinanzierung von Exportgeschäften.
 
Auch die EU-Kommission hat heute die Maßnahmen zum Schutz der mitgliedstaatlichen Volkswirtschaften konkretisiert. Wie erwartet flexibilisiert die Kommission den beihilferechtlichen Rahmen und kündigt Konkretisierungen für die Anwendungen der rechtlichen Regelungen an. Für Italien geht die EU-Kommission von einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaates aus (Art. 107 Abs. 3 b) AEUV) und hat angekündigt, entsprechende weitreichende Beihilfen genehmigen zu wollen, um diese Störung zu beheben. Für andere Mitgliedstaaten wird die Kommission die Entwicklung entsprechend beobachten.
Zugleich betont die Kommission die weitreichende Flexibilität des bestehenden Beihilfenrechts, das es den Mitgliedstaaten bei erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen erlaubt, schnelle und wirksame Maßnahmen zur Unterstützung von Bürgern und Unternehmen zu ergreifen. Dazu zählte die Kommission u.a. ausdrücklich mitgliedstaatliche Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe sowie Lohnsubventionen oder die Aussetzung der Zahlung von Unternehmens- und Mehrwertsteuern oder Sozialabgaben, aber auch finanzielle Unterstützung für Verbraucher.
 
Zum anderen soll die volle Flexibilität des EU-Finanzrahmens Anwendung finden, damit die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus-Ausbruchs und zur Abschwächung seiner negativen sozioökonomischen Auswirkungen durchführen können. Dafür sollen die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts flexibilisiert werden, um den Mitgliedstaaten zu erlauben, angesichts der erforderlichen Aufwendungen zur Bekämpfung der Corona-Krise mehr Schulden zu machen. Die von einzelnen Mitgliedstaaten eingeführten Einreiseverbote und Grenzschließungen hingegen wurden von der EU-Kommissionpräsidentin wegen ihrer schweren Auswirkungen auf die Wirtschaft und Gesellschaft in der EU kritisiert.
 
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***** News vom 12.03.2020 *****

 

Angesichts der erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen, die die Corona-Krise für Betriebe und Volkswirtschaften in der Europäischen Union auslöst, haben die deutsche Bundesregierung und die EU-Kommission Maßnahmen angekündigt, um die wirtschaftlichen Folgen aufzufangen.

Die Bundesregierung nimmt dabei insbesondere ein Maßnahmenbündel in den Blick, das bereits im Rahmen der Finanzkrise gezielt eingesetzt wurde. Ziel ist es, unbürokratische Hilfe für vom Coronavirus betroffene Unternehmen zu ermöglichen, eine wirtschaftliche Abwärtsspirale abzuwenden und die Wirtschaft in die Lage zu versetzen, nach der Krise ohne größere Anlaufschwierigkeiten wieder ihre Arbeit aufzunehmen. Finanziert werden sollen vielen Maßnahmen aus den noch üppigen Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit sowie aus Kreditlinien der KfW. 

Maßnahmen der Bundesregierung: Kurzarbeitergeld, Liquiditätshilfen und Vermeidung von Versorgungsengpässen

Bereits am Montag hat die Bundesregierung beschlossen, den Bezug von Kurzarbeitergeld zu erleichtern, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für Arbeitgeber und Unternehmen abzufedern. Dabei sollen bestehende Hürden für Kurzarbeit von der Bundesregierung auf Grundlage einer Verordnungsermächtigung vorübergehend gesenkt werden können. So soll es Lohnkostenzuschüsse bereits geben, wenn zehn Prozent der Belegschaft von Arbeitsausfall betroffen sind. Erwogen wird auch, dass die Bundesregierung die Sozialbeiträge für Kurzarbeiter übernimmt. Anders als bislang soll Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeiter gewährt werden.

Die Gesetzesänderungen wurden von der Bundesregierung im Umlaufverfahren auf den Weg gebracht und sollen schon am Freitag parallel in Bundestag und Bundesrat eingebracht werden. Sie sind Bestandteil des schon länger vorbereiteten und nun kurzfristig geänderten Arbeit-von-morgen-Gesetzes des Bundesarbeitsministeriums.

Insbesondere für besonders betroffene Branchen – etwa die Reisebranche, Messebetreiber oder die Gastronomie – will die Bundesregierung überdies kurzfristige Liquiditätshilfen bereitstellen. Im Gespräch sind auch Bürgschaften und Steuerstundungen.

Ein weiteres Maßnahmenbündel zielt auf die Vermeidung von Versorgungsengpässen. Dazu soll zum einen das Verbot der Sonntagsarbeit gelockert werden; eine entsprechende Rechtsverordnung über eine Ausnahme des Verbots ist in Vorbereitung. Zum anderen soll das Bundesverkehrsministerium die Länder gebeten haben, die Kontrolle des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Schwerlastverkehr zwischenzeitlich auszusetzen.

Für Freitag ist offenbar ein Krisentreffen der Bundesregierung mit Arbeitgebern und Gewerkschaften zu wirtschaftspolitischen Maßnahmen gegen die Coronavirus-Krise im Kanzleramt geplant. Es ist zu erwarten, dass spätestens dann weitere konkrete wirtschaftspolitische Gegenmaßnahmen vorgestellt werden.

Maßnahmen der Europäischen Union: Förderfonds und Flexibilisierung des Beihilfenrechts

Auch die Europäische Union hat Maßnahmen angekündigt, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufedern. Zum einen plant die Kommission einen 25 Milliarden Euro schweren Fonds zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen, des Arbeitsmarktes und des Gesundheitssystems der Mitgliedstaaten sowie anderer besonders verletzlicher Wirtschaftszweige. 7,5 Milliarden Euro davon sollen kurzfristig aus nicht abgerufenen EU-Fördermitteln zur Verfügung gestellt werden. Zum anderen hat die EU-Kommission angekündigt, dass sie die Beschränkungen des Beihilferechts und des Stabilitäts- und Wachstumspakts lockern möchte, um schnelle und unbürokratische Hilfs- und Fördermaßnahmen der Mitgliedstaaten für notleidende Sektoren ihrer Volkswirtschaften zu ermöglichen. Die Kommissionspräsidentin will konkrete Maßnahmen zur Umsetzung am kommenden Montag vorstellen.

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