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DigiNetzG: Energie­netze für den Breit­band­ausbau

01.03.2016

Die Bundesregierung hat am 27. Januar 2016 den Entwurf für das DigiNetzG beschlossen (Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze) und dem Bundesrat zugeleitet (BR-Drs. 71/16).

Damit werden Eigentümer und Betreiber von öffentlichen Versorgungsnetzen (Elektrizität, Gas, Fernwärme und Abwasser) verpflichtet, ihre passiven Netzinfrastrukturen zur Mitnutzung für den Breitbandausbau zur Verfügung zu stellen.

Das Gesetz dient der Umsetzung einer europäischen Richtlinie, die das Ziel hat, die Kosten für den Breitbandausbau zu senken (Richtlinie 2014/61/EU, sog. Kostensenkungsrichtlinie). Bei der Mitnutzung von Versorgungsnetzen stellen sich insbesondere Fragen:

  • des Umfangs der Mitnutzungsverpflichtung,
  • der Netzsicherheit sowie
  • der Vergütung und Kostenerstattung.

Für weitere Informationen lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag „Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze vor (DigiNetzG)“.

DiginetzG

Welche Chancen und Risiken das DigiNetzG speziell für Betreiber von Strom- und Gasnetzen hat, haben wir mit interessierten Kreisen im Rahmen einer Veranstaltung am 29.02.2016 in Berlin besprochen.

Gerne lassen wir Ihnen die Vortragsfolien zukommen.

Bestens
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