Europäische Kommission: Untersuchungen gegen Deutsche Telekom, Telefónica und Orange eingestellt
Mit Entscheidung vom 3. Oktober 2014 (IP/14/1089) hat die Europäische Kommission ihre Untersuchung gegen die Deutsche Telekom, Telefónica und Orange wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für Internet-Transitdienste eingestellt. Die Telekommunikationsanbieter erbringen sowohl Internetzugangsdienste an Endkunden als auch IP-Transit Dienste auf Vorleistungsebene an Inhalteanbieter und kleinere Zugangsanbieter. Der US-Netzbetreiber Cogent hatte sich bei der EU-Kommission darüber beschwert, dass sie Inhalteanbietern neben den Entgelten für den Netzzugang gleichzeitig auch Entgelte für Verbindungskapazität (sog. „Peering“) in Rechnung stellen. Auf die Beschwerde hin hatte die Kommission ein Untersuchungsverfahren eingeleitet, um zu prüfen, inwieweit die Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung missbraucht haben (Art. 102 AEUV). Anhand des Beweismaterials, das während einer unangekündigten Durchsuchung im Juli 2013 in den Geschäftsräumen der Unternehmen gesammelt worden war, ist die EU-Kommission zum „vorläufigen Schluss“ gelangt, dass die Unternehmenspraktiken „allem Anschein nach“ nicht gegen das Kartellrecht verstoßen.
Trotz fehlender Beweise in diesem konkreten Fall wies die EU-Kommission darauf hin, dass die Stellung von Telekommunikationsanbietern im Transitmarkt sich negativ auf den Wettbewerb auf der nachgelagerten Ebene der Zugangs- und Inhalteanbieter auswirken könne. So ermögliche eine vertikale Integration den Netzbetreibern (die sowohl Internetzugang bzw. Inhalte an Endkunden als auch Transitdienste auf Vorleistungsebene anbieten), andere Inhalteanbieter von Verbindungsdiensten abzuschotten oder den eigenen Diensten (z.B. „Entertain“ der DT) einen unfairen Vorteil zu verschaffen. Insbesondere wenn alternative Transit-Betreiber fehlen, bestehe die Gefahr von Engpässen auf bestimmten Routen und letztlich einer Verschlechterung der Dienstequalität für konkurrierende Inhalteanbieter. Dies könne vor allem Anbieter benachteiligen, deren Inhalte eine hohe Bandbreite erfordern (z.B. video streaming).
Wegen der hohen Relevanz der Thematik für Endnutzer und den Wettbewerb im Internet kündigte die EU-Kommission an, dass sie die Branche weiter im Blick behalten werde. Nicht zuletzt aufgrund des kürzlich erfolgten Starts des US-streaming Dienstes „Netflix“ in vielen europäischen Ländern, einschließlich Deutschlands, steht zu erwarten, dass Fragen rund um Transit und „Peering“ auch zukünftig eine hohe Aufmerksamkeit genießen werden.
Bestens
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