Neuer Schwellenwert für die prospektfreie Zulassung von Wertpapieren
Am 30. Juni 2017 wurde die Europäische Verordnung (EU) 2017/1129 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist („ProspektVO 2017“), im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (hier abrufbar). Damit wird das europäische Wertpapierprospektrecht reformiert. Diese Reform ist Teil eines „Aktionsplans zur Schaffung einer Kapitalmarktunion“ der Europäischen Kommission (hier abrufbar) und zielt darauf ab, die Kapitalmarktfinanzierung und damit Börsennotierungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, attraktiver zu gestalten.
Die ProspektVO 2017 sieht verschiedene Neuregelungen vor (Einzelheiten hierzu finden Sie hier):
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Die ProspektVO 2017 ist am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, also am 20. Juli 2017, in Kraft getreten. Die inhaltlichen Regelungen der ProspektVO 2017 gelten teilweise allerdings erst zu späteren Zeitpunkten. Im Einzelnen:
20. Juli 2017 |
20%-Schwelle für prospektfreie Zulassung von Wertpapieren |
21. Juli 2018 |
Ausnahme für Kleinstemissionen |
21. Juli 2019 |
Geltung der übrigen Regelungen |
Während die meisten Regelungen der ProspektVO 2017 damit erst zu einem späteren Zeitpunkt gelten, ist die neue 20%-Schwelle für die prospektfreie Zulassung von Wertpapieren bereits ab heute anwendbar. Dadurch eröffnen sich für börsennotierte Unternehmen erweiterte Strukturierungsmöglichkeiten für prospektfreie Wertpapieremissionen. Dabei ist zu beachten, dass die Frankfurter Wertpapierbörse die Verdoppelung der Höchstgrenze für die prospektfreie Zulassung von Wertpapieren zum Anlass genommen hat, ihre Verwaltungspraxis zur Errechnung der Höchstgrenze zu ändern (hier abrufbar). Ferner ist zu beachten, dass die Kombinationsregel des Art. 1 Abs. 6 ProspektVO 2017 erst ab dem 21. Juli 2019 gilt. Daher unterliegen die dort genannten Kombinationen bis zu diesem Zeitpunkt nicht der 20%-Grenze.
Die Praxisgruppe Aktien- und Kapitalmarktrecht von Noerr begleitet die Reform des Europäischen Prospektrechts laufend. Eine erste Analyse der Reformvorschläge, die nach Veröffentlichung des Aktionsplans entstanden ist, finden Sie hier. Eine eingehende Untersuchung des Entwurfs der ProspektVO 2017 von Dr. Stephan Schulz ist unter dem Titel „Die Reform des Europäischen Prospektrechts – Eine Analyse der geplanten Prospektverordnung und ihrer Praxisauswirkungen“ in WM 2016, 1417 ff. erschienen. Weitere Veröffentlichungen sind geplant.
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